Totalüberwachung: Strafanzeige gegen Bundesregierung

Bürgerrechtler bestehen auf Einhaltung der demokratischen Rechtsordnung

- von RF  -

D ie imperiale Totalüberwachung verstößt gegen zahlreiche – bereits vorhandene – Gesetze, gegen nationale und internationale Rechtsnormen. Darunter das Prinzip des Schutzes des Privatlebens, so wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Artikel 12), im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 (Artikel 17) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 (Artikel 8) vorgesehen ist, sowie zusätzlich gegen das Grundrecht auf Datenschutz beziehungsweise auf informationelle Selbstbestimmung, wie es in der Europäischen Grundrechte-Charta (Artikel 7, 8) und im BRD-GrundGesetz (Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Absatz 1) gewährleistet wird.

Die bekanntgewordenen Praktiken des US-Regimes missachten auch in den USA selbst die „vernünftigen Erwartungen an Privatheit“ (Reasonable Expectations of Privacy), wie diese vom Supreme Court der USA aus der US-Verfassung abgeleitet werden.

Das bedeutet im Klartext, dass alle an der imperialen Totalüberwachung Beteiligten und die politisch Verantwortlichen als Angeklagte vor Gerichte gehören. Dass dies nicht geschieht, dass Staatsanwaltschaften keine Verfahren einleiten und Anklagen erheben, offenbart, wie tief die Administrationen der Länder der imperialen NATO bereits in die Totalüberwachung verstrickt sind.

Auf internationaler Ebene ist aber vor allem folgendes von Bedeutung: Die NSA (National Security Agency) ist der grösste Militärnachrichtendienst der USA. Die Operationen der NSA sind Militäroperationen. Die Angriffe der NSA richten sich gegen Strukturen und nationale Rechtsnormen, gegen die Integrität von Staaten, die Unversehrtheit von Bürgern, Organisationen und Institutionen.

Nach den Grundsätzen des internationalen Völkerrechts, namentlich der Charta der Vereinten Nationen, stellt der Angriff auf die Souveränität von Staaten einen Verstoß gegen das “Allgemeine Gewaltverbot” dar.

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Charta der Vereinten Nationen Kapitel 1, Artikel 2 Absatz 4

Die durch die USA angeführte imperiale Politik und deren Geheimdienstoperationen sind vor allem unter diesem Gesichtspunkt zu verurteilen. Die jüngst rund um den NSA-Skandal bekannt gewordenen Tatbestände gehen weit über das hinaus, was im Gewohnheitsrecht der Staaten noch als Spionage durchgeht. [1]

Totalüberwachung: Strafanzeige

Der Chaos Computer Club (CCC) hat heute zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V. Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet.

Diese richtet sich u.a. gegen die BRD-Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für Verfassungsschutz.
US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.

Nach Monaten immer neuer Veröffentlichungen aus den Dokumenten des Bürgerrechtlers, Whistleblower und früheren Agenten der NSA Edward Snowden über die imperiale Totalüberwachung und offensive Angriffe auf informationstechnische Systeme besteht längst Gewissheit darüber, dass durch in- und ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze verstoßen wurde.

Mit der Strafanzeige gegen die Bundesregierung sollen daher endlich die überfälligen Ermittlungen des Generalbundesanwalts angestoßen werden.
Der CCC ist überzeugt, dass die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben.

Totalüberwachung ist ein Kriegsakt gegen Deutschland

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Dies ist strafbar gemäß § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), §§ 201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258 StGB (Strafvereitelung) und muss, gegebenenfalls mit weiteren Straftatbeständen, vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.

„Jeder Bundesbürger ist von der massenhaften geheimdienstlichen Ausforschung seiner Kommunikationsdaten betroffen. Dagegen schützen ihn allerdings unsere Gesetze und bedrohen diejenigen mit Strafe, die eine solche Ausforschung zu verantworten haben.
Entsprechend sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts geboten, gar eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Es ist bedauerlich, dass gegen die Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst ermittelt wurde“
, erklärt Dr. Julius Mittenzwei, Jurist und langjähriges Mitglied des CCC.

Es ist nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht, etwa im sog. Dagger-Komplex und auf den August-Euler-Flugplatz bei Griesheim.

Zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., digitalcourage e.V. und weiteren Einzelpersonen wollen die Bürgerrechtler durch die Ermittlungen mehr Informationen über die strafbaren Aktivitäten in- und ausländischer Geheimdienste ans Licht der Öffentlichkeit bringen und mit Hilfe der Behörden die Straftäter zur Strecke bringen.

In der Strafanzeige wird ebenfalls gefordert, dass Edward Snowden als sachverständiger Zeuge geladen wird, selbstverständlich mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die USA.

RF/CCC

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