Weimarer Verfassung – die völkerrechtlich gültige deutsche Verfassung

Die Bedeutung des Artikel 45 und die Weimarer Verfassung im Originaltext

- von RF  -

D ie gesellschaftliche Debatte um die staatliche Souveränität Deutschlands hat deutlich an Fahrt aufgenommen. Nicht zuletzt spielen Fragen um die völkerrechtliche Situation Deutschlands und in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg eine zentrale Rolle, da die BRD für den imperialen Krieg als Standort der Kriegslogistik und geheimdienstliche wie militärische Aufmarschbasis fungiert.

8. Mai 1945 - 2015 - Befreiung heisst Friedensvertrag!

Friedensvertrag KPD Plakat 1952

Friedensvertrag KPD Plakat 1952

Imperialer Krieg ist der sozialistische Terminus für jenen Krieg der imperialen NATO unter Führung der USA, der seit 1991 seine grausame Spur aus Krieg, Massenmord, Terror, Folter, Hunger und sozialem Elend rund um den Globus zieht; von Irak über Jugoslawien, von Afghanistan über Libyen weiter nach Syrien, den Iran zielsicher im Visier, legt bereits die Lunte in Venezuela und versucht seine Ostfront in der Ukraine an die Grenze zu Russland vorzurücken.

Aus diesem Grunde ist die Frage eines Friedensvertrages, die Anwesenheit US-amerikanischer Geheimdienste, Militäreinrich-tungen und Truppen auf deutschem Boden, von entscheidender Bedeutung.
Nur indem die USA weiterhin ihr eigenes künstliches Produkt BRD kontrollieren können, sekundiert durch die nationale deutsche Bourgeoisie, ist es dem Imperium möglich, seine aggressiven Expansionsbestrebungen durchzusetzen.

Wer aber kennt eigentlich die Weimarer Verfassung?, die völkerrechtlich gültige deutsche Verfassung. Wir wollen an dieser Stelle die Weimarer Verfassung im Originaltext zugänglich machen und so für die Debatte den Zugriff auf dieses wichtige Dokument erleichtern.
Für die Frage, ob Deutschland bzw. das Deutsche Reich auf der Grundlage der Weimarer Verfassung weiter fortbesteht oder nicht, spielt u.a. der Artikel 45 eine zentrale Rolle, dort heisst es:

„(1) Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Reichs Bündnisse und andere Verträge mit auswärtigen Mächten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
(2) Kriegserklärung und Friedensschluß erfolgen durch Reichsgesetz.
(3) Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Reichstags.“

Diese verfassungsrechtlichen Bestimmungen galten ergo 1945 und danach sowohl innerhalb Deutschlands, sowie daraus resultierend auch völkerrechtlich.

Denn die Haager Landkriegsordnung von 1907 bestimmt in Artikel 43:

„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

Und in Artikel 45 der Haager Landkriegsordnung wird ausgeführt:

„Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.“

Nachstehend die Weimarer Verfassung im Originaltext.

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