Z u wenig geschultes Personal in den sog. “Jobcentern” oder zu komplizierte Hartz IV-Gesetze? Sicherlich eine Mischung aus beidem, wenn man sich die Fehlerquote der Jobcenter anschaut, welche jetzt die interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt hat.
Häufig finden sich Fehler in der Berechnung der Hartz IV-Leistungen selbst. Aber auch bei der Vergabe sog. “Ein-Euro-Jobs” kam heraus, dass nahezu jeder zweite nicht hätte verfügt werden dürfen, so der Bericht der internen Revision.
Der Bericht der internen Revision der BA basiert auf einer Untersuchung des ersten Halbjahres 2013. Hier hatten die Prüfer insgesamt 42 Jobcenter unter die Lupe genommen, bei denen 34.700 Entscheidungen der Mitarbeiter zu 1.260 Hartz IV-Sachverhalten untersucht wurden.
Dabei stellte sich heraus, dass – allein nach offiziellen Zahlen – 1.831 Entscheidungen fehlerhaft waren, was einer offiziellen Fehlerquote von fünf Prozent entspricht. Im Bericht heisst es: „Bei Einzelaspekten ergaben sich jedoch weiterhin hohe Fehlerquoten.“
Alleine bei der Anrechnung von anderen Sozialleistungen lag der Anteil bei den fehlerhaften Bescheiden bei 47 Prozent. In 41 Prozent der Fälle wurden Versicherungsbeiträge der Hartz IV-Opfer nicht richtig berücksichtigt und bei der Berechnung der Mehrbedarfe für Energiekosten lag die Fehlerquote bei 27 Prozent.
In 19 Prozent der fehlerhaften Entscheidungen wurden Unterhaltsansprüche gegenüber des Ex-Ehepartners nicht korrekt berechnet und in 18 Prozent der fehlerhaften Sachverhalte wurde der Kindergeldanspruch nicht korrekt berücksichtigt.
Dass diese Zahlen noch geschönt sind, ist kein Geheimnis, externe Experten gehen von weit weit höheren realen Zahlen rechtswidriger Hartz IV-Bescheide aus.
Oftmals erfolgt der Rechtsbruch seitens der BRD-Ämter bereits bei der Antragstellung, indem entweder die Annahme von Hartz IV-Anträgen verweigert wird oder die Antragsteller gar keine Bescheide erhalten. Diese Fälle fliessen erst gar nicht in die offizielle, staatliche Statistik ein.
Jeder zweite sog. Ein-Euro-Job ist rechtswidrig
Erschreckendes brachte die Untersuchung auch bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, sog. “Ein-Euro-Jobs” zu Tage. Die Prüfer werfen den Jobcentern häufige Fehler bei der Umsetzung der Ein-Euro-Jobs für Hartz IV-Opfer vor.
Kritisiert wird, dass mindestens 44 Prozent der Jobs (Zwangsarbeit) nicht hätten verfügt werden dürfen, weil sie bspw. reguläre Arbeitsplätze ersetzten. Bei fast einem Fünftel der Ein-Euro-Jobs lag seitens des Maßnahmenanbieters keine aussagekräftige Kostenkalkulation zur Maßnahme vor.
Qualifikationsdefizite bei Jobcenter Mitarbeitern
Dem Bericht zufolge müssen sich die Vorgesetzten in den Behörden ein „nicht angemessenes“ fachaufsichtliches Handeln vorwerfen lassen, welches die Prüfer in der Hälfte der untersuchten Jobcenter feststellten. Lediglich in vier von 42 Ämtern seien die Anforderungen des Handbuches Interne Kontrollsysteme in vollem Umfang erfüllt worden.
Ferner bemängeln die Prüfer eine „fehlende Sensibilisierung“ der Mitarbeiter, bspw. zur Einhaltung von Qualitätsstandards und stellten „Qualifikationsdefizite“ fest.
Erst kürzlich wurde darüber berichtet, dass in Deutschlands grösstem Sozialgericht – Berlin – statistisch alle 22 Minuten eine Klage eingeht.
Wer die Fehler, die durch die Jobcenter und deren Mitarbeiter entstehen, ausbaden muss, ist klar. Es sind die Hartz IV-Opfer, die sich jeden rechtswidrig nicht genehmigten Euro mit Widersprüchen und Klagen mühsam erstreiten müssen.
Viele Opfer des Kapitalismus sind aufgrund ihrer dramatischen Lebensumstände dazu gar nicht in der Lage.
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