Hartz IV-Opfer verstärkt von Zwangsumzug bedroht

Mieten steigen - Hartz IV Mietpreisobergrenze sinkt

- von RF  -

M ehrere hundert Hartz IV-Opfer aus dem Hochsauerlandkreis erhielten vom sog. “Jobcenter” die schriftliche Mitteilung, dass die Kosten für ihre Wohnungen zu hoch seien. Da die Kosten der Unterkunft damit als unangemessen erachtet werden, werden Betroffene dazu aufgefordert, entweder einen Teil der Mietkosten selbst aufzubringen oder in eine günstigere Wohnung – die es meist gar nicht gibt – umziehen.

Für einen Hilfeempfänger dauerhaft unangemessene Unterkunftskosten zu finanzieren, sei dem Steuerzahler nicht zuzumuten, so ein ein Hinweis der Jobcenter, der einem Bericht der WAZ aus dem Anschreiben an Betroffene hervorgeht.

Geänderte Berechnungsgrundlage

Schuld an der zugespitzten Situation vieler Leistungsbezieher ist eine neue Berechnungsmethode seit dem 01.08.2013, nach der die Höchstgrenzen deutlich niedriger ausfallen als bislang – obwohl die Mieten ständig weiter steigen.

Davor wurden die “angemessenen Obergrenzen” der Unterkunftskosten durch die Jobcenter im HSK eigenständig ermittelt, angepasst an den jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Im Mai 2012 befand das Bundessozialgericht diese Berechnungsmethode jedoch für unwirksam, da nicht schlüssig, und Kommunen ohne schlüssigem Konzept sollten sich an der Wohngeldtabelle orientieren.

Eine finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen, da die Werte nach dem Wohngeldgesetz höher ausfallen als die bisher selbständig errechneten.

“Schlüssiges Konzept” beauftragt

Aus Kostengründen entschied der Hochsauerlandkreis, ein schlüssiges Konzept erstellen zu lassen und beauftragte ein Hamburger Unternehmen damit.
Die Firma “Analyse & Konzepte” errechnete neue Obergrenzen, die den Jobcentern seit August 2013 als Bemessungsgrundlage für die Unterkunftskosten dienen.

Die neuen Mietpreisobergrenzen sind dabei niedriger als die nach dem Wohngeldgesetz, als auch die von den Jobcentern zuvor selbst errechneten Höchstgrenzen.

Ein Jahr Zeit für Umzug

Leistungsempfänger, die eine Aufforderung des Jobcenters erhalten, haben ein Jahr lang Zeit, sich um eine “angemessene Unterkunft”, wie es im Amtsdeutsch heisst, zu kümmern. Sie können jedoch auch Einspruch einlegen, sollten aber glaubhaft darlegen können, weshalb ein Umzug oder eine Mietkostenbeteiligung unzumutbar ist.

Jeder Fall werde angeblich “individuell geprüft”, bei kranken und älteren Personen haben die Jobcenter zudem gewisse Ermessensspielräume bei Zwangsumzug.

Tatsächlich zielt diese Maßnahme des Hartz IV-Regimes darauf ab, die Opfer des Kapitalismus noch stärker unter Druck zu setzen, indem man ihnen die Obdachlosigkeit androht.
Da die Mieten in Deutschland weiter steigen, ist es in den meisten Fällen völlig unrealistisch, billigeren Wohnraum zu finden, als jenen den die Hartz IV-Opfer bereits angemietet haben.

vollständiger Artikel → hartz-iv.info

RF/hartz-iv.info

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