M it Hilfe seines Rechtsanwalts konnte ein Hartz IV-Opfer der Zwangsverrentung durch das Jobcenter entgehen. Über diesen Fall berichtet der Sozialrechtsexperte Ludwig Zimmermann, der auch die anwaltliche Vertretung übernommen hatte.
Zimmermann berichtet, das Jobcenter hätte die Hartz IV-Empfängerin zur Beantragung einer vorzeitigen Rente aufgefordert. Daraufhin stellte Zimmermann am 18.06.2014 Eilantrag gegen Verpflichtung zur Frührente beim Sozialgericht Frankfurt/Oder.
Bereits am 24.06.2014 hob das Jobcenter den Bescheid gegen seine Mandantin wieder auf.
Der Potsdamer Sozialrechtsexperte erklärt, dass Jobcenter viele Fehler bei der Frühverrentung machen und Leistungsempfänger nicht in jedem Fall zur frühzeitigen Rente zwingen können.
Vielmehr muss das Jobcenter bei dieser Entscheidung nach § 12 a Nr. 1 SGB II Ermessen ausüben. Zimmermann weist darauf hin, dass dieses Ermessen voll durch das Gericht überprüfbar sei. Erhalten Leistungsempfänger eine solche Aufforderung zum Antrag auf Frührente durch die Leistungsbehörde, sollten diese sich in jedem Fall juristisch beraten lassen.
Problematisch an der Frühverrentung sind die Abschläge, die Betroffene im Fall des Falles in Kauf nehmen müssen. Für jeden Monat, den Leistungsempfänger vor dem Alter der Regelaltersrente die Frührente in Anspruch nehmen, müssen sie 0,3 Prozent Abschlag hinnehmen.
Aktuell werden die Jahrgänge 1950 herangezogen, die einen dauerhaften Rentenabschlag von 28 Monaten x 0,3 Prozent = 8,4 Prozent hinnehmen müssten.
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