D er Generalbundesanwalt Harald Range hat seine Verweigerung, gegen die Totalüberwachung der digitalen Kommunikation zu ermitteln, laut Süddeutsche Zeitung so begründet:
„Der Spiegel, der die Abhöraktion gegen die Kanzlerin publik gemacht hatte, verweigerte unter Berufung auf den Quellenschutz die Herausgabe von Unterlagen aus dem Snowden-Archiv. Vergeblich versuchte Karlsruhe, über Vertraute des Whistleblowers Dokumente oder eine schriftliche Stellungnahme Snowdens zu erhalten.“
Nach Informationen von netzpolitik.org sind beide Begründungen irreführend und unwahr.
Dass Medien die Herausgabe von Dokumenten mit Verweis auf Quellenschutz ablehnen, bezeichnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als „Grundvoraussetzung der Pressefreiheit“.
Doch man braucht gar nicht die Spiegel-Dateien, im letzten Jahr wurden über 150 Dokumente über die Vollüberwachung der Menschheit veröffentlicht. Wer die nicht kennen will oder wem die nicht reichen, der betreibt Arbeitsverweigerung.
Der zweite Satz ist noch verlogener: Nach Informationen von netzpolitik.org hat sich der Generalbundesanwalt mitnichten um eine Stellungnahme von Edward Snowden bemüht.
Von netzpolitik.org angefragte Vertraute des Whistleblowers berichten vielmehr, dass dieser der Bundesanwaltschaft durchaus Mitwirkung angeboten habe. Ranges Behörde antworte darauf jedoch, für die Vernehmung von Zeugen „keinen Raum“ zu haben.
Das kafkaeske Verhalten der politisch Verantwortlichen könnte fast lustig sein, wenn es nicht so ernst wäre.
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