Volksabstimmung Schweiz: Strengere Regeln für Managergehälter

Wir brauchen eine Debatte zur Koppelung eines Höchstlohns an den Mindestlohn

- von RF  -

D ie Exzesse bei den Managergehältern sollen in der Schweiz bald der Vergangenheit angehören. Eine deutliche Mehrheit der Eidgenossen stimmte für die “Volksinitiative gegen die Abzockerei”.

Diese will künftig die Aktionäre eines Unternehmens über die Manager-Vergütungen entscheiden lassen. Ein “Goldener Handschlag” beim Ausscheiden und Begrüssungsmillionen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses sollen verboten werden.

Eine Frau meinte: „Wir hätten noch weiter gehen können. Ich war für den Vorschlag der Sozialisten, der eine andere Regelung für die niedrigsten und höchsten Gehälter vorsah.“

Und eine andere Frau sagte: „Das ist Erpressung, zu sagen: Wenn Spitzenmanager nicht besser bezahlt werden, gehen sie woanders hin. Wir brauchen eine internationale Regelung, um das zu verhindern.“

Volksabstimmung Schweiz: Strengere Regeln für Managergehälter

Regierung und Parlament müssen nun ein der Initiative entsprechendes Gesetz verabschieden. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hatte das Referendum abgelehnt und mit einer millionenteuren Kampagne bekämpft.

Bereits im Jahr 1992 hatte der deutsche Philosoph Stephan Steins im Berliner Manifest der KPD (Initiative) einen gesetzlichen Mindestlohn und die Koppelung einer Einkommensobergrenze bzw. Höchstlohn an den Mindestlohn gefordert, Zitat:

„Analog dazu kämpft die KPD für einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der über der finanziellen Grundversorgung liegen soll.
Damit korrespondierend soll auch eine gesetzliche Obergrenze für persönliche Einnahmen und Vermögen in Höhe des Zehnfachen des Mindestlohns eingeführt werden. Läge der Mindestlohn bspw. bei DM 1.500,- (Netto), läge der höchste Satz entsprechend bei DM 15.000,- (Netto).
Mehr und produktivere Arbeit soll sich im Verdienst wiederfinden. Aber unter keinen Umständen kommt Menschen ein mehr als zehnfaches Recht auf Leben zu, auch nicht, wenn der eine gar nicht oder nur wenig arbeitet und ein anderer einen beruflichen 16-Stunden-Tag praktiziert. Kein Mensch kann aus humanistischer Perspektive soviel mehr arbeiten, dass dies dazu führt, dass wenigen immer mehr gehört und zunehmend mehr Menschen immer weniger bis gar nichts.
Die Verteilung von Ressourcen und Produktivkräften und damit korrespondierend das humanistische Menschenrecht auf Leben kann nicht durch die Akkumulation von Werten durch eine Schicht besonders ausgekochter, nur auf den eigenen Vorteil bedachter Zeitgenossen beschnitten werden. Diese Umverteilung von unten nach oben und Akkumulation von Kapital stellt ein Verbrechen gegen die Menschenrechte dar.“

Im Juni vergangenen Jahres wurde in Frankreich beschlossen, einen Höchstlohn für Manager von Staatsbetrieben einzuführen. Danach darf das höchste Gehalt nur zwanzigmal so hoch sein wie das schlechteste Gehalt in diesem Betrieb.
Noch betrifft die Deckelung der Managergehälter in Frankreich nur Unternehmen mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung. Schon bei den Betrieben, bei denen der Staat weniger Anteile hat, kann dies nicht bindend vorgeschrieben werden – ganz zu schweigen von privaten Konzernen wie dem Luxusunternehmen LVMH oder Danone. Deren Chefs gehen mit mehr als vier Millionen Euro pro Jahr nach Hause.

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