A uch die dritte Woche im Zschäpe-Prozess vor dem OLG München lässt nichts Gutes in Bezug auf die Wahrheitsfindung erahnen. Die an wirklicher Aufklärung, vor allem der Rolle deutscher und imperialer NATO-Geheimdienste, nicht interessierte Staatsanwaltschaft, setzt weiterhin vor Gericht alle Tatvorwürfe in Bezug zum angeblichen NSU (Nationalsozialistischer Untergrund).
Und dies, obwohl die Existenz des NSU sowie Tatbeteiligung und Schuld der, unter ungeklärten Umständen verstorbenen, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in der sog. “Döner-Mordserie” bis heute gerichtlich keineswegs bewiesen wurden.
Auch das aktuelle Gerichtsverfahren gegen Beate Zschäpe kann schon aufgrund der Strafprozessordnung (StPO) zur notwendigen Aufklärung der Böhnhardt/Mundlos Involvierung gar keinen belastbaren Beitrag leisten. [1]
Faires Verfahren nicht möglich
Dennoch sprechen die NATO-Mainstream-Medien wider besseres Wissen weiterhin gebetsmühlenartig vom “NSU-Prozess”, der “NSU-Mordserie”, den “NSU-Helfern” etc. pp.
Das wichtigste scheint der imperialen Propaganda zu sein, dass sich die Existenz des vermeintlichen “NSU” im öffentlichen Bewusstsein festsetzt – völlig unabhängig vom Stand des realen Sachverhalts und der rechtsstaatlichen, gerichtlichen Aufarbeitung.
Für juristische Laien: Angeklagte in Strafverfahren sind nicht verpflichtet, sich persönlich zur Sache zur äussern. Sie können auch schweigen und ihre Rechtsanwälte vortragen lassen, was jeder Anwalt auch empfiehlt, zumindest solange keine vollständige Akteneinsicht möglich war.
Wie bekannt, wurden durch Geheimdienste und Behörden relevante Akten zu diesem Fall vernichtet – die Verteidigung verfügt also nicht über, die durch die Rechtsordnung vorgeschriebene, Akteneinsicht.
Schon aus diesem Grund kann der Zschäpe-Prozess in dieser Form nicht als rechtsstaatlich eingestuft werden.
Ein Strafverfahren jedoch, dass in erster Linie nicht auf die Wahrheitsfindung und persönliche Schuld abzielt, sondern hingegen bestrebt ist, auf die Beeinflussung der gesellschaftlichen Meinungsbildung hinzuwirken, bezeichnet man zurecht als Schauprozess.
So ist es nur folgerichtig, dass die Verteidigung von Beate Zschäpe einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen ihre Mandantin stellte.
Die evidente, in der demokratischen Rechtsgeschichte ungewöhnliche Vorverurteilung Zschäpes durch staatliche Politik und Staatsanwaltschaft, dazu die fehlende Akteneinsicht, machen die Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens unmöglich.
Mehr als eine Stunde trug Anwältin Anja Sturm am Dienstag dazu vor. Nicht durch die Medien, wie Sturm erklärte, sondern durch Staatsanwaltschaft und Staatsvertreter, durch Politiker und in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen wird die Sachlage bereits vorweggenommen.
So wurde Beate Zschäpe als „Mitglied einer Mörderbande“ bezeichnet, „ohne dass in den Äusserungen überhaupt zum Ausdruck kam, dass es sich um einen Tatverdacht handelt“, sagte RA Sturm. Diese Vorverurteilung sei in die Arbeit der Ermittler eingeflossen.
Es geht auch um die Akten, die vernichtet wurden. Um die zahlreichen V-Männer, Agenten und Geheimdienste im Umfeld des NSU. Über diese liegen nur unzureichende Informationen vor, kritisiert RA Sturm.
Keiner der Verfahrensbeteiligten könne sich auch nur annähernd ein Bild machen. „Das Verfahren gegen Frau Zschäpe ist einzustellen“, sagte die Rechtsanwältin schliesslich. Zeugen könnten nicht mehr unbeeinflusst aussagen. Ein fairer Prozess sei nicht mehr durchführbar.
Die Rechtsanwälte der Familie des Mordopfers Halit Yozgat, der am 06. April 2006 in Kassel getötet wurde, wollten vom Gericht wissen, ob es behördliche Prozessbeobachter im Saal gibt und diese ausschliessen lassen.
Vertreter des Bundeskriminalamts oder des Verfassungsschutzes könnten künftige Zeugen über den Inhalt der Verhandlung informieren, befürchten sie.
„Es droht ein endgültiger Beweisverlust“, sagte RA Alexander Kienzle. „Bei mir hat sich niemand gemeldet“, teilte der vorsitzende Richter Manfred Götzl mit und fragte die Zuschauer, ob unter ihnen entsprechende Beamte seien.
Auch andere Verteidiger schlossen sich dem Antrag an, der allerdings durch das Gericht abgelehnt wurde.
Der Mitangeklagte Carsten S.
„Ich kann mich nicht erinnern“, waren die häufigsten Worte des Mitangeklagten Carsten Schultze, der diese Woche vor dem OLG München bereit war, Angaben zur Sache zu machen. In nicht wenigen Medienberichten ist von dem “Zeugen” Carsten S. die Rede.
Auch das ist sachlich falsch, denn ein Angeklagter kann innerhalb eines Verfahrens nicht ebenfalls den Status eines Zeugen haben, die Strafprozessordnung (StPO) unterscheidet hier deutlich, mit entsprechenden juristischen Konsequenzen für Verfahrensfragen.
So ist bspw. ein Zeuge dazu verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Tut er dies nicht, drohen ihm selbst juristische Konsequenzen.
Ein Angeklagter hingegen darf sagen was er will, auch lügen, ohne das dies zu einem weiteren Straftatbestand führt. Zeigt sich ein Angeklagter einsichtig, kann ein Richter, muss aber nicht, dies im Urteil zugunsten des Angeklagten mildernd berücksichtigen.
Carsten Schultze ist im Zeugenschutzprogramm des Bundes-kriminalamtes (BKA), von ihm soll es keine Photos geben, man soll ihn nicht erkennen. Warum das so ist, weiss eigentlich Niemand. Denn zum einen ist die Identität des Carsten Schultze allgemein bekannt, zum anderen liegt eine konkrete Bedrohung gegen ihn nicht vor.
Bemerkenswert ist einzig, dass Carsten S. durch das BKA vor der Öffentlichkeit, namentlich der Presse abgeschirmt wird.
Der mittlerweile 33jährige und zum Tatzeitpunkt 19jährige Angeklagte Carsten Schultze wird der Beihilfe zum Mord in neun Fällen beschuldigt.
Schultze will nach eigener Aussage eine Schusswaffe, von der die Anklage behauptet, es handle sich dabei um eine Česká-Pistole Modell 83 des Kaliber 7,65 Millimeter mit Schalldämpfer, im Jahr 2000 an den ebenfalls mitangeklagten Ralf Wohlleben übergeben haben, von dem er auch das Geld für die Waffe erhalten haben will.
Wohlleben habe ihn zu einem Bekannten geschickt. Dieser habe ihm eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition angeboten, laut Bundesanwaltschaft Marke Česká (Ceska). „Dann bin ich zu Wohlleben gegangen und hab dort das OK bekommen“, so Carsten Schultze.
Wie hatte der Verkäufer die Waffe erhalten? Diese und andere Fragen werden sicherlich noch Gegenstand weiterer Verhandlungstage sein.
Auch das Geld für die Waffe habe er von Wohlleben erhalten und diese dann wohl in seinem Kinderzimmer versteckt. „Aber ich kann nicht ausschliessen, dass sie bei Herrn Wohlleben verblieb“, sagte Schultze weiter und machte widersprüchliche Angaben.
Immer wieder kann er sich nicht erinnern, nur einzelne Bilder seien noch da. Etwa wie Ralf Wohlleben Lederhandschuhe überstreifte und den Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt habe.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl wendete sich an Schultze, um herauszufinden, ob der Angeklagte etwas darüber wusste, wozu die Schusswaffe eingesetzt werden sollte: „Sie werden beauftragt, eine Straftat zu begehen und dann fragen Sie nicht nach? Was haben Sie sich denn vorgestellt, für was die Waffe gebraucht wird?“
Carsten Schultze antwortete: „Ich wurde das schon oft gefragt, ich suche das auch selber und kriege es aber nicht mehr zusammen.“
Er erinnere sich, dass es möglicherweise um Geldbeschaffung ging. „Ich weiss, dass wir damals Kenntnis hatten von Geldnöten und von einer Auslandsreise. Da ordne ich das ein.“
Ferner hiess es, Schultze habe die Waffe Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos in Chemnitz übergeben. Abgesehen von der Widersprüchlichkeit in Carsten Schultzes Aussagen, warum sitzt dann Ralf Wohlleben seit über einem Jahr in Untersuchungshaft und nicht Schultze?
Für den weiteren Verlauf wird entscheidend sein, welche Rolle dem Angeklagten Ralf Wohlleben nachgewiesen werden kann und ob dieser überhaupt eine Pistole des Typs Česká erhalten bzw. an Uwe Böhnhardt und/oder Uwe Mundlos vermittelt hatte.
Jedenfalls hat die Aussage des Carsten S. keineswegs die Tatvorwürfe gegen die hier angeklagte Beate Zschäpe erhärtet. Im Gegenteil bedeuten Schultzes bisherige Einlassungen eher eine erhebliche Schlappe für die Anklage.
Über die zentrale Person in diesem Strafverfahren, Beate Zschäpe, wusste Carsten S. im Wesentlichen nur folgendes zu berichten: „Ich weiss, dass ich Frau Zschäpe mal Hallo gesagt hab, dass sie einmal kurz dabei war.“
Ein weiterer Punkt ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert und wird sicher zu einem späteren Zeitpunkt nach Eröffnung der Beweisaufnahme noch thematisiert werden: Woher stammt eigentlich das Wissen des Carsten Schultze über derartige Schusswaffen?
Wie kann er aus dem lückenhaften Gedächtnis heraus eine Česká Modell 83 von bspw. einer Walther PPK mit Schalldämpfer unterscheiden? Wie ist es möglich, dass Carsten S., der erhebliche Erinnerungslücken selbst bestätigte, heute noch sicher sagen kann, um welche Waffe es sich vor 14 Jahren gehandelt hatte?
Eigenartigerweise hat diese zentrale Frage bislang vor Gericht keine Rolle gespielt. Auch hier wird die mediale Einflussnahme deutlich; wenn von Morgens bis Abends fortlaufend von einer Česká die Rede ist, nimmt es die Allgemeinheit irgendwann als Faktum an.
Die weitere Vernehmung des Angeklagten Carsten S. wurde am Mittwochnachmittag auf Antrag seiner Verteidigung unterbrochen, voraussichtlich bis der für ihn zuständige psychiatrische Gutachter wieder am Prozess teilnimmt.
Der Mitangeklagte Holger G.
Auch die Aussagen des ebenfalls wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagten Holger Gerlach vom Donnerstag bestätigten nicht die Behauptung des Staates zur Existenz des NSU.
Auf die Frage, ob Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe seine Freunde gewesen seien, antwortete der 39jährige mit „Nein“. An anderer Stelle sagte Holger G. wiederum, er habe nichts von den terroristischen Taten geahnt und zu keinem Zeitpunkt den Eindruck gehabt, mit den Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung befreundet zu sein oder solche zu unterstützen.
„Ich habe das damals gemacht, weil ich meinen Freunden helfen wollte. Ich fühlte mich ihnen als Freund verpflichtet“, sagte er. Die drei hätten stets beteuert, mit den von ihm überlassenen Ausweisen „keinen Scheiss“ zu machen.
Wofür seine Identität missbraucht worden sei, habe er erst aus der Presse ab November 2011 erfahren. Holger Gerlach ist also kein wirklicher “NSU-Zeuge” – er selbst kennt das alles nur aus den Medien, sofern es sich nicht um eine reine Schutzbehauptung handelt.
Bezüglich einer oder der Waffe spricht Holger G. von den Jahren „2000 oder 2001“. Er habe damals im Auftrag von Ralf Wohlleben eine Pistole zu Böhnhardt und Mundlos nach Zwickau transportiert. Wohlleben habe ihm den Beutel in die Reisetasche gesteckt. Erst im Zug habe er bemerkt, dass eine Waffe darin war.
Bislang ungeklärt ist dabei, ob es sich um die berüchtigte Česká oder eine weitere Waffe handelt. Sollte eine weitere Pistole im Spiel sein, wo ist diese dann heute?
Nach eigenen Angaben stieg Holger Gerlach im Jahr 2004 aus der rechten Szene aus. Bei den von ihm bestätigten Treffen mit Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe habe es sich lediglich um privaten Umgang gehandelt.
Der Prozess wurde im Anschluss an die Erklärung des Angeklagten bis kommenden Dienstag unterbrochen, u.a. weil Holger G. ankündigte, über seine verlesene schriftliche Erklärung hinaus zunächst keine weiteren Fragen beantworten zu wollen.
In der kommenden Woche soll dann voraussichtlich auch die Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze fortgesetzt werden und dann könnten auch die Rechtsanwälte der Verteidigung die Gelegenheit zur Befragung erhalten.
Razzia: Böhnhardt-Mutter im NSU-Untersuchungsausschuss
Die Mutter von Uwe Böhnhardt, eine Lehrerin, hat am Donnerstag vor dem Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Die Frau hat ein schweres Schicksal erlitten; bereits 1988 verstarb ihr zweiter Sohn Peter im Alter von 17 Jahren, ebenfalls unter bis heute ungeklärten Umständen.
Der NSU-Untersuchungsausschuss in Thüringen beschäftigt sich derzeit mit dem Untertauchen des Trios am 26. Januar 1998. Auslöser war eine Razzia in drei Garagen in Jena, eine davon gehörte den Eltern Jürgen und Brigitte Böhnhardt.
„So wie die Polizei behauptet, kann es nicht gewesen sein“, erklärte nun die Mutter Böhnhardt. Ihre Version weicht von der Darstellung der Polizei erheblich ab.
An jenem Tag 1998 erschienen Beamte mit einem Durchsuchungs-beschluss, sahen sich in Uwes Zimmer um und forderten Zutritt zur elterlichen Garage, schräg gegenüber des Wohnhauses.
Brigitte Böhnhardt protestierte, denn in der Garage stand ihr eigenes Auto, nicht Uwes.
Etwa um 7.30 Uhr schickte sie ihren Sohn doch mit den Beamten runter und sagte ihm: „Pass auf, dass die Polizei nichts findet, was vorher nicht drin lag!“ Sie war aufgrund des harschen Auftretens der Beamten misstrauisch.
Mutter Böhnhardt war nach Beginn der Razzia dann wie gewohnt zur Arbeit gegangen.
Als Brigitte Böhnhardt am Nachmittag zurückkehrte, fand sie den Garagenschlüssel und den ihres Autos am gewohnten Platz vor. Nur Uwe konnte diese dort abgelegt haben, sagt sie. Und ihr Sohn sei keineswegs rasch nach Beginn der Razzia geflohen.
Die Polizei gibt hingegen an, sie hätte die Schlüssel nach Ende der Razzia in den Briefkasten geworfen und Uwe Böhnhardt soll zu diesem Zeitpunkt bereits fort gewesen sein.
Wochen später bestätigte Uwe ihr am Telephon und dann bei einem Treffen, er habe nach der Durchsuchung alles abgeschlossen und die Beamten zu einer weiteren Garage in Jena-Burgau begleitet. Dort habe ihm ein Polizist zugeraunt: „Jetzt biste fällig, der Haftbefehl ist unterwegs!“
Daraufhin habe sich Uwe Böhnhardt in seinen roten PKW Marke Hyundai gesetzt, habe Beate Zschäpe und Uwe Mundlos eingesammelt und sei abgetaucht.
Laut Aussage der Mutter soll Uwe Böhnhardt demnach die Beamten noch zu der weiteren Garage, in der die Polizei Sprengstoff gefunden haben will, begleitet haben. Er habe den Polizisten sogar den Weg dorthin gezeigt und sei „vorneweg gefahren“, sagte Brigitte Böhnhardt aus.
Diese Kooperation von Uwe Böhnhardt erfolgte ergo freiwillig, da ein Haftbefehl nicht vorlag und auch eine kurzfristige Ingewahrsamnahme nicht erfolgte.
In der Garage in Jena-Burgau, die von Beate Zschäpe angemietet gewesen sein soll, fanden die Beamten angeblich zwei Rohrbomben, Bauteile für Bomben und 1,4 Kilo TNT-Sprengstoff. Allerdings gibt es unterschiedliche Aussagen von damaligen Durchsuchungsbeamten, wann der Sprengstoff und die Rohrbomben entdeckt worden seien, vor Böhnhardts Verschwinden oder erst danach.
Keiner der Beamten will Uwe Böhnhardt gewarnt haben. Die offizielle Polizeiversion lautet so:
Uwe Böhnhardt schliesst das Tor der ersten, elterlichen Garage auf. Darin steht ein Hyundai, der durchsucht wird. Danach rollt er den Wagen auf den Hof, fragt, ob er noch gebraucht werde.
Der Einsatzleiter lässt ihn fahren, da kein Haftbefehl vorliegt.
Die Angaben der Behörden stimmen inhaltlich und zeitlich nicht, betont Brigitte Böhnhardt vor dem NSU-Untersuchungsausschuss und beschreibt das damalige Verhältnis zur Jenaer Polizei als „sehr angespannt“.
Sie unterstellt den Beamten, nach den Razzien ihrem Sohn Funde untergejubelt zu haben. Auch sollen Beamte in die Wohnung eingedrungen sein, als keiner zu Hause war.
Brigitte Böhnhardt bezweifelt auch, dass Sprengstoff gefunden wurde; „auch der Vater von Uwe Mundlos glaubt, dass das getürkt ist.“
Erstaunt waren die Mitglieder des Thüringer NSU-Untersuchungs-ausschusses auch, als sie schliesslich den damaligen Vermieter der Garage vernahmen. Dieser behauptet, er habe erst 2011 nach dem Ende des angeblichen NSU davon erfahren, dass in seiner Garage Sprengstoff gefunden worden sein soll.
Der heute 66jährige hatte die Garage 1996 an Beate Zschäpe vermietet, für 70 Mark im Monat. Wer Zschäpe war, will er nicht gewusst haben.
Besonders pikant: Der Vermieter ist Polizist, mittlerweile im Ruhestand.
DOSSIER
- Zschäpe-Prozess ist kein NSU-Prozess, 06.05.2013 ↩