A m morgigen Freitag, am internationalen Tag der Pressefreiheit, wird der Bundesrat über das umstrittene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft über Internetnutzer und Passwörter entscheiden.
Im Vorfeld der Abstimmung rufen neun Organisationen der Zivilgesellschaft die Ministerpräsidenten der Länder auf, das Vorhaben grundlegend zu überarbeiten.
In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, des Deutschen Journalistenverbands (DJV), der Neuen Richtervereinigung (NRV), der Reporter ohne Grenzen (ROG), der Deutschen Journalisten Union (dju), des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Evangelischen Konferenz für Telephonseelsorge und Offene Tür, der Humanistischen Union und des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen heisst es:
Gemeinsame Erklärung zur Bestandsdatenauskunft
Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung steht auf dem Spiel, wenn staatlichen Behörden der weitreichende Zugang zu unserer Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten möglich gemacht wird.
Die Furcht vor Ermittlungen oder sonstigen Nachteilen beeinträchtigt die unbefangene Nutzung des Internets, die in bestimmten Bereichen nur im Schutz der Anonymität erfolgen kann (z.B. medizinische, psychologische oder juristische Beratung, Presseinformanten und Whistleblower, politischer Aktivismus).
Wir fordern alle Ministerpräsidenten auf, das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft im Bundesrat zu stoppen und im Vermittlungsausschuss grundlegend zu überarbeiten:
Die Anonymität der Internetnutzung (statische und dynamische IP-Adressen) muss mindestens so gut geschützt werden wie Telephon-Verbindungsdaten – keine Herausgabe ohne richterliche Anordnung, kein Zugriff in Bagatellfällen (z.B. Ordnungswidrigkeiten), keine elektronische Auskunftsschnittstelle!
Die Aufrüstung von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA) zu einer “Internet-Polizei” lehnen wir ab!
Unsere Passwörter gehören uns – keine Herausgabe der Passwörter zu unseren eMails, unseren Photos, unseren sozialen Netzwerken und unseren Online-Speicherdiensten!
Unterzeichner:
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Deutscher Journalistenverband (DJV)
Deutsche Journalisten Union (dju)
Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür
Humanistische Union
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Neue Richtervereinigung (NRV)
Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
Reporter ohne Grenzen (ROG)
Digitale Gesellschaft e. V.
AKTUALISIERUNG 03.05.
Bundesrat winkt Gesetz zur Bestandsdatenauskunft durch
Trotz heftiger Proteste hat der Bundesrat dem neuen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft zugestimmt. Es verpflichtet Anbieter zur Herausgabe von PIN und PUK oder Passwörtern an Polizei, Zoll und Geheimdienste.
Neue Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind angekündigt.
Die jüngsten Proteste und Demonstrationen gegen die staatliche Totalüberwachung sind nicht erfolgreich gewesen. Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung wie erwartet dem Gesetz zugestimmt, das den Zugriff der Behörden auf die sog. Bestandsdaten von Telekommunikationsanbietern auf eine neue Grundlage stellt.
Obwohl das Regime damit erreichen will, dass die Herausgabe von Zugangsdaten den Vorgaben des BRD-Grundgesetzes genügt, wird nach Ansicht von Datenschützern genau das nicht erreicht.
Die Piratenpartei hat bereits angekündigt, gegen das neue Gesetz in Karlsruhe zu klagen. Es soll am 01. Juli in Kraft treten.
Die Änderungen am Telekommunikationsgesetz bedeuten u.a., dass Polizei und Geheimdienste künftig sehr persönliche Informationen von Mobiltelephonbesitzern und Internetnutzern abrufen dürfen – und das automatisiert und ohne grössere rechtliche Hürden.
Die dabei gestohlenen Informationen heissen zwar recht harmlos “Bestandsdaten”, doch sind sie der Zugang zum Privatleben der einzelnen Bürger. Es werden nicht nur Name, Adresse und Kontoverbindung an Geheimdienste und Polizei geschickt, sondern auch die PIN des mobilen Telephons, Passwörter von eMail-Postfächern und Diensten wie Dropbox und dynamische IP-Adressen.
So lässt sich für das Regime nachvollziehen, was der Bürger im Netz tut, bspw. welche Medien er liest.
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang grösste Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:
• Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
• Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
• Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
• Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
• Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
• Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telephonen und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
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→ Totalüberwachung: BRD-Regime erlaubt Abfrage von PIN und Passwörtern, 23.03.2013