W ir berichteten bereits im September über rechtswidrige Manipulationen innerhalb der Sammlungsbewegung #aufstehen, siehe Links in den Fussnoten. [1] [2]
Die #aufstehen Rote Fahne Gruppe (RFG) ist mit derzeit über 670 Mitgliedern eine der grössten Basisgruppen der Sammlungs-bewegung, sowie die aktivste in der konkreten Aktion auf der Strasse und der Programmdebatte.
Am Freitag den 9. November, dem 100. Jahrestag der Roten Fahne, eskalierten diese Vorgänge weiter. Die #aufstehen Rote Fahne Gruppe (RFG) erreichte die nachstehende, nicht namentlich unterschriebene und somit anonyme (!) eMail des Absenders “presse@aufstehen.de”:
„Sehr geehrter Herr Steins,
haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen, die wir zur Kenntnis genommen haben.Wir möchten Sie und die gesamte Rote Fahne Gruppe hiermit auffordern, die Verbreitung von Unterstellugen und Verleumdungen gegen die Sammlungsbewegung Aufstehen sowie einzelner dort tätiger Personen online sowie offline einzustellen.
Auch möchten wir Sie und die gesamte Rote Fahne Gruppe auffordern, nicht an Veranstaltungen, Kundgebungen und/ oder Demonstrationen der Sammlungsbewegung Aufstehen teilzunehmen. Weder Sie noch die Rote Fahne Gruppe sind dort oder an anderen Sammlungspunkten der Bewegung erwünscht.
Mit freundlichen Grüßen,
das Aufstehen-Team”- KEINE namentliche Unterschrift ! -
In einer Pressemail vom selben Tage erklärte die RFG dazu:
„Stellungnahme der #aufstehen Rote Fahne Gruppe zur anonymen eMail von presse@aufstehen.de
Am 09.11.2018 erreichte die #aufstehen Rote Fahne Gruppe die unten angehängte skandalöse eMail des Absenders “presse@aufstehen.de”. Dazu erklärt die #aufstehen Rote Fahne Gruppe:
Die eMail ist nicht namentlich unterzeichnet, der Verfasser bleibt anonym. Ein “Aufstehen-Team” existiert nicht, jedenfalls keines das sich von den Teams der 150.000 Mitglieder und Basisgruppen in seinem politischen Mandat unterscheiden würde. Es handelt sich um eine Einzelmeinung, die unter Missbrauch der eMail-Adresse “presse@aufstehen.de” versandt wurde.
Auch enthält die eMail keine inhaltlich substanziierte Begründung gegen die #aufstehen Rote Fahne Gruppe.Die #aufstehen Rote Fahne Gruppe ist mit derzeit rund 650 Mitgliedern eine der grössten Basisgruppen der Sammlungsbewegung, sowie eine der aktivsten in der konkreten Aktion auf der Strasse und der Programmdebatte.
Wir wissen, dass dieser skandalöse Vorgang den 150.000 Mitgliedern der Sammlungsbewegung #aufstehen nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Wir müssen ferner davon ausgehen, dass auch Sahra Wagenknecht und ihre Gruppe keinerlei Kenntnis von dieser eMail besitzen.Besagte eMail stellt eine rechtswidrige Manipulation dar. Offenbar glaubt der Verfasser, er stünde über den 150.000 Mitgliedern der Sammlungsbewegung #aufstehen und könne im Alleingang nach persönlichem Gutdünken Ausschlüsse verfügen.
Dem ist jedoch nicht so.Ausweislich des Gründungsaufrufs handelt es sich um eine Bewegung von unten, die 150.000 Mitglieder sind die Sammlungsbewegung #aufstehen. Es obliegt allein den Mitgliedern, demokratisch über den Gründungsaufruf hinausweisende programmatische Entscheidungen, sowie Statuten/Satzung zu erarbeiten.
Stephan Steins
#aufstehen Rote Fahne Gruppe, Presse”
Um welchen inhaltlichen Kontext geht es bei diesen Vorgängen?
Einen Tag zuvor berichtete die pseudolinke Parteizeitung Neues Deutschland [3]:
„In der LINKEN rumort es weiter. Einmal mehr entzünden sich Auseinandersetzungen an der Frage, wie sich die Partei zur Migrationspolitik positioniert. (…)
Etliche LINKE-Mitglieder sprachen sich für die Neuwahl der Fraktionsspitze aus, darunter Andreas Höppner, LINKE-Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt. Die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel schrieb am Donnerstag auf Twitter, Wagenknecht »hetze« gegen den UN-Migrationspakt und fügte hinzu: »Echt: es reicht.”
Seit dem lassen die NATO-Medien weitere Artikel folgen, in denen der nahende Sturz Sahra Wagenknechts als Bundestags-Fraktionsvorsitzende der sog. Linkspartei beschworen wird, so titelte u.a. focus gestern: „Hinweise auf Wagenknecht-Sturz als Fraktionsvorsitzende verdichten sich” [4]
Inhaltlich deutlicher wurde die NATO-Gazette taz (die tageszeitung) am Donnerstag [5]:
„In der Linkspartei dürfte derweil die Debatte um den Migrationspakt den lange währenden Streit um die Ausrichtung in der Flüchtlings- und Einwanderungsfrage weiter verschärfen. (…)
Demgegenüber bezieht Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht Stellung gegen den Pakt. So empfahl sie in einem am Sonntag verschickten Rundbrief einen „sehr spannenden Artikel zu diesem Thema“ des Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring. Darin kritisiert dieser, die mit dem Pakt angeblich intendierte „Förderung der Arbeitsmigration“ nach der Façon der Großkonzerne würde „sowohl den Arbeitnehmern in den Zielländern als auch den Herkunftsländern der Migranten“ schaden.Zustimmend zitiert Wagenknecht in ihrer Mail den Schlusssatz von Härings Artikel:
„Linke Parteien, die so etwas mittragen, sind dem Untergang geweiht und haben ihn verdient.“
Sahra Wagenknecht und Oskar Lafontaine sind linke Kritiker der imperialen Massenmigration und namentlich des Migrationspakts (Global Compact on Migration), der am 10. und 11. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko durch zahlreiche Staaten unterzeichnet werden soll. [6]
Dieser sog. Migrationspakt ist ein offiziell nicht rechtsverbind-liches Vertragswerk, das von Imperialistischen Think Tanks, internationalen Wirtschaftsverbänden und der imperialen Institution EU ausgearbeitet wurde. Faktisch wird der Pakt zur verbindlichen Rechtsnorm, wenn undemokratische Regime diesen als Grundlage für ihre Politik heranziehen und somit Verfassungsrecht aushebeln.
Die Bundesregierung aka Merkel-Regime teilte im August dazu selbst mit [7]:
„Auf Basis der New Yorker VN-Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.
Während der GCR auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen abzielt, soll der GCM die Grundlage für eine global gesteuerte, sichere und reguläre Migration werden.
Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet.”
Der Migrationspakt soll für Kapital und Imperialismus den Weg frei machen, durch Umsiedlungen Menschen als Ware auf dem globalen Markt legal handeln und unter den verschärften Arbeits- und Sozialnormen des globalen Marktes ausbeuten zu können. Der Mensch selbst wird durch den Migrationspakt eine Ware der kapitalistischen Globalisierung.
Die nationalstaatlichen Republiken sollen durch den Pakt ihre Souveränität und das völkerrechtlich garantierte Selbstbestim-mungsrecht zugunsten der Rechtsnorm eines ominösen Paktes abgeben.
Hier Auszüge aus dem Migrationspakt zur Arbeitsmigration:
„Wir verpflichten uns (…) mit allen relevanten Interessenträgern, einschließlich Arbeitgebern, Arbeitsmigrantenorganisationen und Gewerkschaften, Partnerschaften bilden, um sicherzustellen, dass Arbeitsmigranten schriftliche Verträge erhalten und in einer ihnen verständlichen Sprache über die darin enthaltenen Bestimmungen, die Vorschriften in Bezug auf die internationale Rekrutierung von Arbeitskräften und die Beschäftigung im Zielland, ihre Rechte und Pflichten sowie über ihre Zugangsmöglichkeiten zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen aufgeklärt werden.
Wir verpflichten uns (…) nationale kurz-, mittel- und langfristige Politikziele zur gesellschaftlichen Inklusion von Migranten entwickeln, insbesondere zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung”
Der Migrationspakt ist rechtswidrig, dieser verstößt gegen zahlreiche Normen des internationalen und nationalen Rechts, er stellt nichts anderes als einen Putsch und ein Ermächtigungs-gesetz gegen die geltende Rechtsordnung dar.
„Internationales Völkerrecht – Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Teil I, Artikel 1
1. Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.Entschliessung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998, Artikel 6:
Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung, und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.”
Zudem sollen durch den Migrationspakt jegliche Kritik an der imperialen Massenmigration, die Meinungs- und Pressefreiheit kriminalisiert werden. So wird in dem Pakt ausgeführt:
„Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen. (…)
Wir verpflichten uns (…) Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern (…)Objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern.”
Der willkürlichen Definition und Deutungshoheit über “irrefüh-rende Narrative” und der “Migrationsfragen und -begriffe” werden durch die Verpflichtung des Paktes Tür und Tor geöffnet.
Anders ausgedrückt: Wer nicht der Meinung der Herrschenden ist, wird zum “Hassstraftäter” erklärt und als solcher juristisch verfolgt. Der kritischen Presse sollen zudem “Finanzierung oder materielle Unterstützung” entzogen werden.
Das ist der offene, imperiale Faschismus von heute.
Wie hängt dies alles zusammen?
Sahra Wagenknecht und Oskar Lafontaine sind zwar nicht die Urheber linker, sozialistischer Kritik an der imperialistischen Geopolitik und der imperialen Massenmigration im Besonderen, ihr Bekanntheitsgrad macht sie jedoch zu prominenten Integrationsfiguren innerhalb des linken Spektrums mit erheblicher Reichweite in die Gesellschaft hinein.
Die humanistische und sozialistische Kritik an der imperialen Massenmigration unter dem Motto „Der Mensch ist keine Ware” stört das Narrativ der imperialistischen Hegemonie und ihrer NATO-Presse, wonach jegliche Kritik mit instrumentalisierten Kampfbegriffen wie “Rassismus”, “rechts” bis “Nazi” zum Schweigen gebracht werden soll.
Diese manipulative mediale Strategie aus Desinformation und Rufmord funktioniert dann nicht mehr, wenn Kritik als antiimperialistischer Widerstand und internationale Solidarität gesellschaftlich interveniert. Die NATO-Desinformation wird durch klassische sozialistische Philosophie und Politik demaskiert und delegitimiert.
Für den Imperialismus, die CIA und ihre antideutschen Laufbur-schen gerät die sozialistische Kritik somit in den Zielfokus ihres Wirkens.
Die neue Sammlungsbewegung #aufstehen konnte deshalb binnen kurzer Zeit über 150.000 Mitglieder gewinnen, weil Wagenknechts und Lafontaines Positionen zum Thema imperiale Massenmigration die Menschen beschäftigt, wie derzeit kein zweites.
Den Transatlantikern und Systemlinken gelang es von Anfang an, technische Schaltstellen innerhalb der Sammlungsbewegung zu besetzen. Während unliebige Basisgruppen mittels klandestiner Manipulationen aufgelöst oder ausgegrenzt wurden, beissen sich die antideutschen Zersetzter an den Politprofis der #aufstehen Rote Fahne Gruppe die Zähne aus. Nicht zuletzt auch, weil die RFG einen erheblichen Teil der Aktiven auf der Strasse mobilisiert.
Die RFG soll deswegen ausgeschaltet werden, weil diese eine starke Basis für Sahra Wagenknecht innerhalb von #aufstehen bildet. Mit einer solchen Basis im Rücken ist Wagenknecht weniger politisch erpressbar. Und hier schliesst sich der Kreis zu den Bestrebungen innerhalb Wagenknechts Linkspartei, sie als Fraktionsvorsitzende zu demontieren.
Wagenknecht soll, wenn es nach dem Willen der Dienste und Transatlantiker geht, von der politischen Bühne entfernt werden. Wir erleben einen koordinierten Zangenangriff; zum einen gegen die antiimperialistische Basis innerhalb von #aufstehen, zum anderen gegen Wagenknecht innerhalb ihrer Partei und Fraktion.
Verliert Wagenknecht diese Konfrontation, gilt sie dem medialen Mainstream als politisch gescheitert und dieser Umstand übt auf Wagenknecht erheblichen Druck aus und macht sie politisch erpressbar.
Die politische Demontage Wagenknechts, dem prominentesten Gesicht der Sammlungsbewegung, würde auch das Aus von #aufstehen bedeuten. Damit würde das System erreichen, dass der Widerstand gegen die imperialistische Geopolitik und u.a. den Migrationspakt im Besonderen deutlich geschwächt wird.
Für alle Sozialisten gilt es jetzt, solidarisch zusammenzustehen und diese strategische Operation der Dienste, die Anti-Wagenknecht-Kampagne zu vereiteln.
Darüber hinaus müssen wir uns, für den Fall der Spaltung der sog. Linkspartei, auf organisatorische Optionen vorbereiten.
- #aufstehen: Die Sammlungsbewegung muss demokratisch bleiben!, Die Rote Fahne 19.09.2018 ↩
- #aufstehen: Administrator löscht eigenmächtig Umfrage-Option zum NATO-Austritt, Die Rote Fahne 28.09.2018 ↩
- Wieder Zoff um Migrationg, Neues Deutschland 09.11.2018 ↩
- Hinweise auf Wagenknecht-Sturz als Fraktionsvorsitzende verdichten sich, focus 10.09.2018 ↩
- Rechte Stimmungsmache, taz (die tageszeitung) 08.11.2018 ↩
- Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, UN 30.07.2018 (Download PDF) ↩
- Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen, Auswärtiges Amt August 2018 (Download PDF) ↩