D as Arbeitsgericht Frankfurt/Main hat entschieden, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) weiter streiken darf. Das Gericht lehnte einen Antrag der Deutschen Bahn ab, die den Streik per Einstweiliger Verfügung als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte.
Dem Urteil zufolge verstößt der Arbeitskampf nicht gegen die Friedenspflicht und ist auch verhältnismäßig. Die Forderungen seien nicht widerrechtlich. Die Bahn will gegen die Entscheidung in Berufung gehen.
Dem Urteil vorausgegangen waren Verhandlungen über einen Vergleichsvorschlag der Arbeitsrichterin Ursula Schmidt. Der Vergleich scheiterte letztlich daran, dass die Deutschen Bahn es ablehnte, in den Schlichtungsplan hineinzuschreiben, dass es bei der Bahn verschiedene Tarifverträge geben könnte.
Diesen Grundsatz lehnte die Deutschen Bahn ab, Bahn-Anwalt Thomas Ubber erklärte: „Wir können keine Ergebnisse der Tarifverhandlungen hier vor Gericht vorwegnehmen.“
Die Entscheidung kann nun in der zweiten Instanz überprüft werden. Das Landesarbeitsgericht Hessen wollte nach Angaben von Prozessbeteiligten gegebenenfalls am Freitagvormittag über die Sache verhandeln.