D ie gestiegenen Strompreise in den letzten Jahren treiben Millionen Verbraucher an den Rand der Existenz. Können die Stromkosten nicht mehr beglichen werden, sind Energieversorger berechtigt, die Lieferung abzustellen, mit der gravierenden Folge, dass Betroffene kein Licht mehr haben, kein warmes Wasser mehr fliesst, der Kühlschrank nicht funktioniert und die Wäsche nicht mehr gewaschen werden kann.
Im Winter bleibt mitunter sogar die Wohnung kalt. Nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurden im vergangenen Jahr bei 344.798 Stromkunden der Strom zeitweise oder länger gesperrt.
Immer mehr Stromsperren in Deutschland
Jahr für Jahr steigen die Strompreise, ebenso steigen die Stromsperren. Im Jahr 2013 wurden fast sieben Millionen Mahnverfahren von Energieversorgern eingeleitet, mit der Drohung, den Strom abzustellen. Im Jahr 2011 waren es noch eine Million weniger Mahnverfahren mit der Androhung der Stromsperrung.
Während in 2013 in 345.000 Haushalten der Strom gesperrt wurde, waren es im Jahr 2012 noch 23.000 weniger. Im Jahr 2011 waren es sogar noch 33.000 Stromsperren weniger.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien gilt als ein Grund für die steigenden Strompreise. Sozialisten fordern schon seit Längerem, Stromsperren bei Privathaushalten gesetzlich zu verbieten.
Die neue Statistik der BNetzA ist ein Alarmsignal, dass Strom in Deutschland für Millionen von Bürgern kaum noch erschwinglich sei.
Hartz IV-Opfer sind besonders betroffen
Empfänger von Hartz IV-Leistungen sind besonders von den steigenden Strompreisen betroffen. Während die Preise für die Stromlieferung permanent steigen, bleibt der Anteil für Haushaltsenergie im Hartz IV-Regelsatz nahezu gleich.
Waren im Jahr 2012 bei einem Alleinstehenden im Regelsatz 31,27 Euro monatlich für Energie und Instandhaltung der Wohnung vorgesehen, stieg der Betrag in 2013 auf 31,94 Euro, ein Plus von 2,14 Prozent.
Im gleichen Zeitraum sind aber die Energiekosten um etwa zehn Prozent gestiegen.
Im Jahr 2014 sin monatlich 32,69 Euro für Energie und Instandhaltung im Hartz IV Regelsatz vorgesehen, ein Plus von 2,35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Hartz IV-Leistungen decken die Stromkosten nicht.
Ab 100 Euro Rückstand droht Stromsperre
Der Gesetzgeber berechtigt Energieversorger nach § 19 StromGVV zur Einstellung der Strom- und Gaslieferung, wenn Verbraucher mit mindestens 100 Euro in Rückstand geraten und trotz Zahlungsaufforderung kein Zahlungsausgleich in Sicht ist.
Dabei muss auch die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Hierfür muss die Stromsperre mit einer Frist von vier Wochen angekündigt werden. Zudem muss die Sperre zusätzlich drei Werktage vorher konkret angekündigt werden.
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