Boeing MH17: Bundesregierung hat Erkenntnisse zu Flugabwehrsystem SA-3

Weitere Fakten widerlegen Abschuss der Boeing MH17 durch Antifaschisten

- von RF  -

A uf der Webseite des deutschen Bundestags wurde ein Dokument (Erkenntnisse über bewaffnete Aktivitäten in der Ostukraine) [1] veröffentlicht, welches Belege Anführt, dass die malaysische Boeing MH17 keinesfalls von einer Buk-Rakete der, im NATO-Sprachgebrauch so genannten “prorussischen Separatisten”, abgeschossen wurde, wie die imperiale NATO suggeriert, sondern von einer Rakete des Flugabwehrsystems mit dem NATO-Codenamen SA-3 GOA.

Dieses Dokument fiel auch der russischen Presse auf. Nachstehend Auszüge aus einem Beitrag der Zeitung Moskowski Komsomolez in überarbeiteter deutscher Fassung:

Beim SA-3 handelt es sich um ein altes sowjetisches Flugabwehrraketensystem, das in Russland längst ausrangiert und durch S-300 ersetzt wurde. Allerdings befindet sich dieses immer noch im Besitz der Streitkräfte ehemaliger sowjetischer Teilrepubliken einschliesslich der Ukraine.
Eine modernisierte Variante des S-125 Petschora (so lautet die russische Bezeichnung für SA-3) wird auch ins Ausland ausgeführt. Dieses FlaRak-System besitzt gute Kampfeigenschaften. Während des Krieges in Jugoslawien wurde das moderne US-amerikanische Tarnkappenflugzeug F-117 abgeschossen.

Boeing MH17: Bundesregierung hat Erkenntnisse zu Flugabwehrsystem SA-3 GOA

Boeing MH17: Bundesregierung hat Erkenntnisse zu Flugabwehrsystem SA-3 GOA

In welchem Zusammenhang wird aber dieses System in dem Bundestag-Dokument erwähnt? In dieser Causa wurden keine spektakulären Presseerklärungen im Westen abgegeben.
„Der Grund dafür ist wohl“, meint der deutsche Politikwissenschaftler Kret Mayer, „dass man auf das Dokument mit Antworten auf die Anfrage der Fraktion “Die Linke” nicht unnötig aufmerksam machen wollte.“
Im Zusammenhang mit dem MH17-Absturz hat die sog. “Kleine Anfrage” der Bundestagsabgeordneten nach Auskunft zu den Umständen des Abschusses der Boeing im Luftraum über Donbass verlangt, bzw. welche Erkenntnisse der Bundesregierung zur Verfügung stehen?

Darauf teilte die Bundesregierung mit, sie besitze Aufzeichnungen der Funksprüche, dürfe sie aber ohne Zustimmung der Niederlande nicht veröffentlichen, die für die Ermittlungen zuständig sind.
Dabei erklärte die Bundesregierung, ihr lägen angeblich keine gesicherten Nachweise vor, dass die MH17 von einer Flugabwehrrakete abgeschossen worden wäre. Dies obwohl der Westen bekanntlich von Anfang an einmütig behauptete, das Flugzeug wäre von einer BUK-Rakete der sog. “prorussischen Separatisten” vernichtet worden.

Weiter kommt es noch besser: im Dokument heisst es, am 17. Juli hätten sich im polnischen und rumänischen Luftraum zwei AWACS-Aufklärungsflugzeuge der NATO befunden, die alles mitverfolgten, was in der Ukraine passierte, einschliesslich der Funktion der Luftabwehrsysteme mit ihren Radargeräten.
Aus dem Dokument resultiert, dass die beiden AWACS-Aufklärer Signale von einem Flugabwehrraketensystem erfasst haben, welches sie als eben dem FlaRak-System SA-3 gehörend klassifizierten, sowie ein weiteres Radarsignal, das nicht zugeordnet werden konnte.

Was ein SA-3 ist, wird nicht präzisiert, und zwar kaum durch Zufall. Experten wissen ja, dass ein SA-3 keinesfalls mit dem Fla-Raketensystem Buk identisch ist, auf dessen Einsatz alle Beschuldigungen gegen Russland basieren. Übrigens haben die Systeme Buk und SA-3 auch äusserlich nichts gemeinsam. Das Buk-Flugabwehrsystem hat eine panzerähnliche Selbstfahrlafette.
Das System SA-3 ist an einer unbeweglichen Lafette befestigt (später kam ein Folgetyp mit Lastwagen dazu) und gewöhnlich mit vier Raketen bestückt.

Diesen wesentlichen Unterschied suchen die westlichen Medien zu vertuschen. Beispielsweise berichtete der deutsche Fernsehsender n-tv, bei automatischer Zuordnung des Signals von einem SA-3 könne es angeblich mit dem eines Buk verwechselt werden. Allerdings nur in dem einzigen Fall, wenn beim Buk die Radaransteuerung ausgeschaltet ist.
In Laiensprache übersetzt bedeutet das; wenn das System ohne Zielleitung aufs Geratewohl in die Gegend feuert. Jeder Offizier kann bestätigen, dass ohne Radar ein 10.000 Meter hohes Ziel vom Boden aus keinesfalls getroffen werden kann.

Aus alledem schlussfolgert der deutsche Politikwissenschaftler Kret Mayer, dass die Bundesregierung mit ihrer Erklärung die Beschuldigungen gegen die Volksmilizen faktisch widerlegt.

Zu dieser Schlussfolgerung kommt auch der Abgeordnete der Linkspartei Alexander Neu: „Es findet somit eine Schuldzuweisung auf der Grundlage wilder Spekulationen, von Wunschdenken und vor allem aufgrund politischer Interessen gegenüber Russland statt, die jeglichen rechtsstaatlichen Ansprüchen auf hinreichende Beweislagen widersprechen.
Und mit diesen bislang nicht bewiesenen Beschuldigungen wird die Sanktionsspirale gegen Russland hochgedreht.“

Bleibt zu fragen, ob man in Washington, USA diese Informationen zur Kenntnis will, die der deutsche Bundestags veröffentlicht hat – oder die Erkenntnisse weiterhin ignoriert.
So wie es auch bezüglich der unwiderlegten Daten des russischen Generalstabs der Fall war, die bereits am dritten Tag nach der Tragödie vorgelegt wurden.

RF/ruvr.ru

  1. Antwort der Bundesregierung, Deutscher Bundestag Drucksache 18/2521, 09.09.2014

Schlagwörter # , , , , , , , , , , ,

Rote Fahne bezahlen