D er Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses Thüringen konterkariert die bisherige staatliche Version zur Existenz des sog. NSU (Nationalsozialistischer Untergrund). Der Bericht weicht teilweise erheblich von der Interpretation der Ereignisse durch andere Untersuchungsausschüsse in der selben Causa ab.
Das Strafverfahren gegen die Hauptangeklagte 38-jährige Beate Zschäpe und weitere Beschuldigte ist KEIN Prozess zur Aufklärung des NSU-Komplexes, wir berichteten. [1]
Das Verfahren hat zwar bislang die Tatvorwürfe gegen Beate Zschäpe nicht zu erhärten vermocht, stattdessen wird immer deutlicher, dass die gesamte NSU-Story nebst Prozess einem Drehbuch folgt und weit von jeglicher Rechtsstaatlichkeit entfernt ist.
Insbesondere die Verstrickung und/oder Urheberschaft staatlicher Organe und Geheimdienste stellt sich deutlich anders dar, als die offizielle und mainstreammediale Version darzustellen sucht.
Auch der NSU-Untersuchungsausschusses Thüringen kommt jetzt zu dem Schluss,
„dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von ›Pannen‹ oder ›Fehlern‹ zu sprechen“, was den Verdacht „gezielter Sabotage oder des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen“ nahe lege.
Nur folgerichtig wirft der Ausschuss den Verfassungsschutzämtern die „mittelbare Unterstützung“ und „Begünstigung“ neonazistischer Strukturen vor.
Die Zusammenarbeit von Innenministerium, sog. Verfassungsschutz und Staatsan-waltschaft ist demnach nicht gekennzeichnet von vermeintlichen “Pannen”, sondern weist eher konspirativen Charakter auf.
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR/ARD) berichtete unter Berufung auf das Thüringer Landeskriminalamt,
„dass die drei Hauptverdächtigen 1998 kurz nach ihrem Untertauchen von Zielfahndern aufgespürt worden waren. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei habe die Möglichkeit zum Zugriff gehabt, sei aber im letzten Moment zurückgepfiffen worden.“
Und die Frankfurter Rundschau berichtete am 08.12.2011,
„Vergangene Woche war in einer vertraulichen Sitzung des Thüringer Justizausschusses bekannt geworden, dass ein halbes Dutzend Aktennotizen aus der Zeit zwischen 2000 und 2002 existieren, laut denen das Innenministerium Festnahmeversuche verhindert hatte.“
Diese und andere dokumentierte Fakten werden in dem Thüringer Abschlussbericht deutlich anders gewichtet, als den Verantwortlichen in staatlichen Organen lieb sein kann. So wird dort im Vorwort ausgeführt:
„Wir hoffen auf eine baldige gerechte und konsequente, rechtsstaatsgemäße Verurteilung aller Täter und aller weiteren Personen, die auf verschiedene Weise wissentlich und willentlich zu den Taten des NSU beigetragen oder sie schuldhaft ermöglicht und sich der Beihilfe, der Begünstigung und – womöglich – der Strafvereitelung schuldig gemacht haben.“
Trotz dieser bemerkenswerten und in dem Bericht formulierten Erkenntnisse, muss die Öffentlichkeit befürchten und davon ausgehen, dass Staat und NATO-Presse bei ihrer Version bleiben und schnell zum üblichen Tagesgeschäft der Desinformation zurückkehren werden. Konsequenzen sind nicht wirklich zu erwarten.
→ NSU-Abschlussbericht Thüringen (PDF)
DOSSIER
- Zschäpe-Prozess ist kein NSU-Prozess, 06.05.2013 ↩