A larmierende Mieterhöhungen geben Anlass dazu, den Deutschen Mieterbund (DMB) auf den Plan zu rufen. Um bis zu 36 Prozent mehr müssen neue Mieter im Vergleich zu Bestandsmietern für den gleichen Wohnraum bezahlen, was vor allen Dingen für Universitäts- und Grosstädte gilt.
Zu dieser Erkenntnis kommt der DMB nach Auswertung der Zahlen des Hamburger Forschungsinstituts F+B, wie DMB-Chef Lukas Siebenkotten erklärte. Die Differenz zwischen Bestandsmieten und Preiserhöhungen bei Neuvermietungen werde immer grösser, wie die Zahlen F+B´s belegen.
Wiedervermietungsmiete deutlich über ortsüblicher Vergleichsmiete
Im Schnitt müssen neue Mieter, die aktuell oder in 2013 eine Wohnung in 15 der untersuchten Städte bezogen haben, im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete zwischen 13 und 28 Prozent mehr zahlen als beispielsweise der Nachbar, der schon länger in einer vergleichbaren Wohnung lebt.
In sechs Städten liegt die Differenz zwischen ortsüblicher Vergleichsmiete und der Mietpreissteigerung bei Neuvermietungen sogar bei 30 bis 36 Prozent.
Mehr Sozialwohnraum benötigt
Der DMB-Chef fordert mehr Wohnungsbau, insbesondere auch mehr sozialen Wohnraum, um die steigende Nachfrage in Gross- und Universitätsstädten zu befriedigen.
Siebenkotten wies darauf hin, dass allerdings die Mietpreisbremse kurzfristig unverzichtbar sei. Er fordert eine rasche Umsetzung der Regelung, wonach bei Neuvermietungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf und warnt, dass ansonsten Umzüge in viele Städte unbezahlbar werden.
Städte nur für Besserverdiener?
In den vergangenen Jahren und Monaten hört man immer wieder, dass die Preise stetig steigen und Menschen mit kleinerem Geldbeutel aus der Stadt gedrängt werden. Das gilt einerseits für Bezieher von Sozialleistungen (Hartz IV etc.) als auch für Studenten.
Aktuell hat Die Welt einen Artikel veröffentlich mit dem Titel „In diesen Städten werden Studenten kräftig abgezockt“. Im BAföG-Satz sind lediglich 224,- Euro für Wohnraum vorgesehen, was zur Folge hat, dass der Geldbeutel über den Studienort entscheidet.
Wie beim BAföG so ist auch bei Bezug von Hartz IV-Leistungen die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung an bestimmte kommunale Grenzen gekoppelt. Diese sind aber regelmäßig niedriger als die tatsächlich zu erbringende Miete.
Folge: Entweder zahlen Hartz IV-Opfer die Differenz aus dem Regelsatz und müssen Entbehrungen an andere Stelle hinnehmen (es ist nicht möglich, beim Hartz IV-Regelsatz einzusparen!) oder werden finanziell in ländliche Gegenden vertrieben, wo Mieten noch eher erschwinglicher sind.
vollständiger Artikel → hartz-iv.info
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