H eute begann nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) München unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl das in den NATO-Medien als “NSU-Prozess” präsentierte Justizspektakel.
Was juristischen Laien und somit der breiten Öffentlichkeit nicht klar ist; der Gerichtsprozess gegen die 38-jährige Beate Zschäpe ist KEIN Prozess zur Aufklärung der NSU-Story.
Verfahrensfragen am Prozessanfang
Nach zwei Befangenheitsanträgen der Verteidigung setzte das Gericht den Prozess bis zum 14. Mai aus. Somit konnte auch die Anklageschrift noch nicht verlesen werden. Zwei ursprünglich für Dienstag und Mittwoch anberaumte Verhandlungstage wurden gestrichen.
Zuvor hatten die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe sowie des Angeklagten Ralf Wohlleben Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Wohlleben lehnte zudem auch zwei weitere Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
Die Wohlleben-Verteidiger begründeten ihren Antrag damit, dass Ralf Wohlleben kein dritter Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.
Derartige Vorgänge sind für grosse Strafverfahren durchaus an der Tagesordnung, auch dass es am ersten Prozesstag nicht zur Verlesung der Anklageschrift kommt ist völlig üblich.
Nicht umsonst ziehen sich solche Strafprozesse über zahlreiche Sitzungstermine und somit Monate oder gar Jahre hin.
Die Anklageschrift umfasst 488 Seiten. Heute mussten zunächst die mehr als 100 Prozessbeteiligten aufgerufen werden. Der erste Prozesstag dauerte knapp sieben Stunden.
Bei dem Verfahren herrschen erschwerte Bedingungen für die Bericht-erstattung. Unter anderem dürfen Journalisten nur in Verhand-lungspausen per Computer Material an ihre Redaktionen senden.
Da Beate Zschäpe sich keine eigenen Rechtsanwälte leisten kann, wurden ihr drei Pflichtverteidiger durch das Gericht beigeordnet. Zschäpe wird also in dem Prozess nicht durch Rechtsanwälte ihrer Wahl vertreten.
Dieser Umstand resultiert aus der deutschen Strafprozessordnung. Es sind eben nicht alle vor dem Gesetz gleich.
Keine gerichtliche NSU-Aufarbeitung
Die ARD berichtete wie andere NATO-Medien von einem „Jahr-hundertprozess“ und von „juristischer Aufarbeitung der Mordserie der rechten Terrorzelle NSU“ (Nationalsozialistischer Untergrund).
Das ist jedoch objektiv falsch.
Für viele juristische Laien ist es nicht einfach zu verstehen, was dort vor Gericht eigentlich vor sich geht. Sie lesen “NSU-Prozess” und denken, jetzt wird durch ein Gericht alles aufgeklärt, worüber wir seit über einem Jahr so viel Widersprüchliches und Verwirrendes in den Medien gelesen und gehört haben.
Der zentrale Punkt ist: Die angebliche und eigenständige Existenz des NSU wird mit Mordtaten (sog. “Döner-Morde”) der Hauptverdächtigen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begründet.
Böhnhardt und Mundlos kamen jedoch am 04.11.2011 unter bislang ungeklärten Umständen ums Leben. Die staatlich präsentierte Selbstmordtheorie ist keineswegs gerichtlich bestätigt worden und zudem voller Widersprüche und eher unwahrscheinlich.
Da Böhnhardt und Mundlos tot sind, gibt es gegen sie auch keine Gerichtsverfahren. Die ihnen durch staatliche Organe (und durch Medien kolportierte) zur Last gelegten Taten, wurden ergo nicht in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren, in dem sich die beiden hätten verteidigen können, richterlich festgestellt und bleiben somit vorerst reine Spekulation.
Tote können weder als Zeugen aussagen, noch können gegen Verstorbene Strafverfahren geführt werden.
Das ist auch ein Grund, warum Geheimdienste Interesse am Ableben bestimmter Personen haben; weil die Justiz dann die entsprechenden Akten schliessen muss.
Beate Zschäpe steht also jetzt vor Gericht auch wegen der Beteiligung an Straftaten (von Böhnhardt und Mundlos), zu denen nie gerichtliche Urteile ergingen.
Die Mainstream-Medien der imperialen NATO vermitteln jedoch den völlig falschen Eindruck, dass die vermeintlichen Straftaten des NSU mit den vermeintlichen Mördern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos als Kern juristisch gesicherter Fakt wären. Genau das ist aber nicht der Fall.
Die Anklage gegen Beate Zschäpe lautet: Mittäterschaft bei zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 bewaffneten Raub-überfällen; Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; versuchter Mord; besonders schwere Brandstiftung.
Zschäpe wird in erster Linie “Mittäterschaft” durch Unterstützung vorgeworfen (nicht die direkte Tatausführung bzw. Tatbeteiligung an Morden) – zu Straftaten und Personen, die gar nicht gerichtlich aufgearbeitet und bestätigt wurden, gleichwohl jedoch durch die Anklage als gesichert vorausgesetzt werden.
Mann darf also gespannt sein, inwieweit das Gericht sich auf dieses Spiel einlassen wird. Denn gegen die Taten (Tatvorwürfe), an denen Beate Zschäpe angeblich beteiligt gewesen sein soll, können sich Böhnhardt und Mundlos ja wie geschildert nicht mehr verteidigen.
Rolle der Geheimdienste wird durch Anklage zensiert
Nach allem was bis heute öffentlich bekannt wurde, ist die Darstellung staatlicher Organe zur eigenständigen Existenz des NSU unhaltbar. Alles spricht hingegen auf zumindest eine Beteiligung, wenn nicht gar Urheberschaft verschiedener Geheimdienste.
So berichtete u.a. das Magazin Stern von der Verwicklung des US-Geheimdienstes DIA (Defence Intelligence Agency) in den Fall der Ermordung der deutschen Polizistin Michelle Kiesewetter. [1]
Und wiederholt taucht der Name Andreas Temme auf, der bis heute Mitarbeiter des Hessischen sog. “Verfassungsschutzes” ist und zur Tatzeit an mindestens einem und möglicherweise bis zu sechs Tatorten der sog. “Döner-Morde” anwesend war – ganz im Gegensatz zu Beate Zschäpe.
Geheimdienstler Andreas Temme gehört zu den dringend Tatverdächtigen, bleibt jedoch eigenartigerweise durch die Justiz völlig unbehelligt.
Die Bundesanwaltschaft streitet geheimdienstliche Verwicklung weiterhin hartnäckig ab. In der heutigen Pressekonferenz hiess es wider besseres Wissen: „Unsere Ermittlungen haben keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass staatliche Stellen in die Straftaten des NSU verstrickt sein könnten.“
Somit wird deutlich, dass zumindest die Anklage in dem Prozess nicht an einer Aufklärung der Ereignisse interessiert ist. Nach deutschem Recht muss jedoch auch die Staatsanwaltschaft alles entlastende Material ermitteln und dem Gericht vorlegen.
Da dies im Zschäpe-Prozess nicht geschieht, kann von einem rechtsstaatlichen Verfahren im Rahmen der Rechtsordnung keine Rede sein.
Die Vorführung der weiteren Angeklagten neben Beate Zschäpe dient allein der Strategie, eine “Terrorgruppe” (terroristische Vereinigung) zu begründen. Auch hier wird deutlich, dass der Prozess politischen und propagandistischen Zwecken dient, denn von einer tatsächlichen Involvierung dieser Mitangeklagten in einen “NSU” geht Niemand ernsthaft aus.
Mediale Stimmungsmache und Propaganda statt Aufklärung
Da also der gesamte NSU-Komplex vor dem Münchner Gericht in diesem Verfahren gar nicht aufgeklärt werden kann, verlegen sich manche Medien und politische Gruppen darauf, das Spektakel für eigene Zwecke zu instrumentalisieren.
„Mit Ohrringen und Stöckelschuhen ist sie gekommen“, schreibt bspw. die türkische Zeitung Hürriyet. Und Oberstaatsanwältin Anette Greger kommentiert stutenbissig: „Zschäpe hat sich so selbstbewusst gezeigt, wie es ihrer Rolle im NSU entsprach.“
Auf diesem Niveau spielt sich ein Grossteil der kommerziellen Berichterstattung ab.
Zum Prozessauftakt demonstrierten kleine Gruppen rund um das Gerichtsgebäude gegen “Rassismus” und “rechte Gewalt”, unter ihnen Vertreter türkischer Vereinigungen.
Und das, obwohl bis heute jegliche gerichtlich bestätigten Beweise fehlen, dass es den NSU überhaupt gegeben hat.
mehr Nachrichten zum Thema
→ NATO-Staatsterror – Der Schattenmann, 09.05.2013
→ Pseudo-Linke steht zur imperialen EU, 01.05.2013
DOSSIER
- Von Agenten und einem Polizistenmord, Frankfurter Rundschau 01.12.2011 ↩