M it ihren neuen Kundenverträgen zur Internet-Drosselung, der Abschaffung der DSL-Flatrates und dem Angriff auf die Netzneutralität erfährt die Deutsche Telekom immer stärkeren Gegenwind.
Heute hat die Verbraucherzentrale NRW die Telekom-Klauseln in den neuen Kundenverträgen abgemahnt. Damit beginnt die juristische Phase des Vorgangs.
Bereits vergangenen Woche hatte die Bundesnetzagentur angekündigt, die absurden Internet-Pläne der Deutschen Telekom untersuchen zu wollen, insbesondere ob ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegt.
Die Telekom darf ihre DSL-Flatrate-Verträge nicht so drosseln, dass eine „zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich wird“, meinen Verbraucherschützer. Der Abmahnung soll eine gerichtliche Klage folgen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom in der Abmahnung aufgefordert, die seit dem 02. Mai 2013 geltenden Drosselungsklauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu nehmen. Eine solche Einschränkung der Datenübertragungsrate sei bei einem Flatrate-Vertrag unzulässig, erklärten die Verbraucherschützer am heutigen Montag.
„Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen“, sagte Verbraucherschützer Klaus Müller. Doch die Telekom nehme „über das Kleingedruckte“ den Nutzern die Möglichkeit „zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten“.
Die Verbraucherzentrale NRW schreibt: „Doch es kommt noch dicker: Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von eMails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar.
So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telephonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein. Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf das Internet zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Verbindung an der Drosselung zu ersticken.“
Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung derartiger Klauseln verzichtet. Danach müssen die Gerichte entscheiden, ob die neuen Verträge und die darin enthaltenen Einschränkungen zum Nachteil der Kunden zulässig sind.
Die Deutsche Telekom hatte vor zwei Wochen angekündigt, ihre Internet-Zugänge drosseln zu wollen, für Festnetzinternetzugänge Volumenbeschränkungen einzuführen, mit der Folge, dass der Internetanschlus nach dem Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens nach heutigem Standard nicht mehr nutzbar ist.
Ab diesem Mai werden erst neue Verträge, bis 2018 auch alle Verträge der bestehenden Kunden auf die Internet-Beschränkungen umgestellt.
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