A m 22.04. gab die Deutsche Telekom bekannt, ab Mai neue DSL-Internet-Verträge mit erheblichen Einschränkungen einführen zu wollen (wir berichteten, siehe unten). Daraufhin brach der allgemeine Widerstand gegen die Telekom-Internetfeindlichkeit los und durchzieht mittlerweile die ganze Gesellschaft, vom Shitstorm in sozialen Netzwerken, über Fachleute verschiedener Disziplinen, bis hin zur grossen Politik ist die Empörung einhellig.
Neben dem Rückfall in die Internet-Steinzeit bedeutet das Vorhaben der Deutschen Telekom vor allem auch einen massiven Angriff auf die Netzneutralität, da die Telekom eigene Dienste von der Internet-Drosselung ausnehmen will.
Netzneutralität bedeutet: Jeder Anbieter, Versender und Empfänger von Daten wird im Internet gleich behandelt, egal welche Rolle er spielt, wie viel wirtschaftliche oder politische Macht er hat.
Insbesondere auch die freie Presse jenseits der Mainstream-Medien ist durch den Angriff auf die Netzneutralität bedroht.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale forderte daraufhin: „Verbraucher sollten Anspruch haben auf eine Internetverbindung, die ihnen ermöglicht, Inhalte ihrer Wahl zu senden und zu empfangen, Dienstleistungen und Anwendungen nach ihren Wünschen zu nutzen sowie Hardware ihrer Wahl anzuschliessen und Software nach ihren Vorstellungen zu verwenden.“
Nun will auch die Bundesnetzagentur aktiv werden und prüft, ob ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegt. Ein Ergebnis gebe es aber noch nicht, heisst es dort.
„Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt“, sagte Netzagentur-Sprecher René Henn gegenüber Medien.
Die Behörde untersucht, ob „regulatorisches Handeln“ erforderlich sei, um Transparenz und Netzneutralität zu wahren.
Zuvor war bekanntgeworden, dass Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sich in einem Brief an Telekom-Chef René Obermann gewandt hatte. Rösler ermahnte das Unternehmen und teilte mit, dass die Netzagentur den Fall überprüfen werde.
Kommt die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis, dass eine Verletzung vorliegt, kann sie laut Telekommunikationsgesetz (TKG) eine technische Richtlinie festlegen, die „Einzelheiten über die Mindestanforderungen an die Dienstqualität“ verfügt.
Ein anderer Weg, den das TKG bietet, ist eine Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Darin könnten der Deutschen Telekom grundsätzliche Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung vorgeschrieben werden.
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