D er Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz verabschiedet, das Polizei und Geheimdiensten weitreichenden Zugriff auf Internet-Passwörter sowie die Identifizierung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse erlaubt. Patrick Breyer von der Piratenpartei klagte erfolgreich gegen das erste Gesetz dazu, er will nun auch gegen das neue klagen.
Die Änderungen am Telekommunikationsgesetz bedeuten u.a., dass Polizei und Geheimdienste künftig sehr persönliche Informationen von Mobiltelephonbesitzern und Internetnutzern abrufen dürfen – und das automatisiert und ohne grössere rechtliche Hürden.
Die dabei gestohlenen Informationen heissen zwar recht harmlos “Bestandsdaten”, doch sind sie der Zugang zum Privatleben der einzelnen Bürger. Es werden nicht nur Name, Adresse und Kontoverbindung an Geheimdienste und Polizei geschickt, sondern auch die PIN des mobilen Telephons, Passwörter von eMail-Postfächern und Diensten wie Dropbox und dynamische IP-Adressen.
So lässt sich für das Regime nachvollziehen, was der Bürger im Netz tut, bspw. welche Medien er liest.
Die Neuregelung des Gesetzes war notwendig geworden, weil das sog. BRD-”Bundesverfassungsgericht” die alte Norm für verfassungswidrig erklärt hatte.
Patrick Breyer, der die Klage vor dem “Bundesverfassungsgericht” angestrengt hatte, will nun auch gegen das neue Gesetz klagen. „Ich werde auf jeden Fall wieder klagen“, sagte er. Breyer ist überzeugt, dass auch die nun verabschiedete Fassung gegen geltendes Recht und gegen das Urteil des BVG verstößt.
„Der Gesetzentwurf ist in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig“, erläuterte Breyer. Bspw. weil er die Datenübermittlung schon erlaubt, wenn die Polizei nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt. „Das geht gar nicht“, so der Bürgerrechtler von der Piratenpartei.
Auch dass bei jeder Kleinigkeit die IP-Adresse herausgegeben und so Internetnutzer identifiziert werden könnten, sei ein grober Rechtsverstoß. Die Beschränkungen für die Geheimdienste seien sogar noch laxer.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, bei dem der Amtsrichter Patrick Breyer ebenfalls Mitglied ist, schreibt dazu: „Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.“
Der Arbeitskreis steht mit dieser Auffassung nicht allein. Demokraten fordern, dass PIN, Passwörter und IP-Adressen allenfalls dann herausgegeben werden dürfen, wenn wegen einer schweren Straftat ermittelt wird.
Schliesslich seien diese Informationen so sensibel wie der Schlüssel zur Wohnung der Betroffenen.
Persönliche Daten und damit den Zugriff auf die gesamte Kommunikation der Bürger automatisch und nahezu unkontrolliert herauszugeben, sei nicht hinnehmbar. „Die Voraussetzungen, wann die Daten übermittelt werden dürfen, sind völlig unzulässig.“
Nur der massive Widerstand aller Demokraten kann die Politik der imperialen Rechten (= Kartell der bürgerlichen Parteien pro imperiale NATO/USA/EU) und den weiteren Ausbau der Totalüberwachung stoppen.