W egen eines Widerspruchs zwischen dem Namen der Partei und den in der Satzung festgeschriebenen Zielen und Aufgaben hat das russische Justizministerium am Montag der russischen Piratenpartei die Registrierung verweigert.
Piraterie wird als See- bzw. Küstenräuberei definiert, heisst es in der schriftlichen Absage, wie der Pressedienst der Partei mitteilte.
Somit entspricht laut dem Justizministerium die Piratenpartei nicht ihren Zielen und Aufgaben, die darauf hinauslaufen, digitale Demokratie, Freiheit der Informationen und des Zugriffs der Bürger darauf sowie Unantastbarkeit des Privatlebens zu fördern, heisst es in dem Dokument, das die Partei auf ihrer Webseite veröffentlicht hat.
In der Absage des Ministeriums wird auf insgesamt zwölf Verfahrensverstöße im Parteistatut verwiesen. Die Einwände sind laut dem Parteivorsitzenden Pawel Rassudow „gelinde gesagt unbegründet“.
„Wir halten diese Absage für rechtlich nicht begründet, sondern für politisch motiviert“, äusserte Rassudow in einem Gespräch mit der russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti.
„Sie bekamen Angst vor uns, denn wir sind von niemandem kontrollierbar“, so Rassudow, dessen Partei laut vorliegenden Angaben ein Monatsbudget von ca. 6.000 Rubel (ca. 150 Euro) hat.
Die 2009 gegründete Partei, die bis jetzt nicht registriert wurde, was ihre Wahlteilnahme unmöglich macht, will Berufung gegen die Entscheidung des Justizministeriums einlegen – sowohl in Russland als auch beim Europäischen Menschenrechtsgericht in den Haag.
Der 2011 eingereichte Antrag auf Registrierung der Partei – einer von rund 40 ähnlichen Parteien weltweit – war mit der gleichen Begründung abgelehnt worden.
Nach den Strassenprotesten in Russland 2011 gegen die Ergebnisse der Parlamentswahl war es zu einer Liberalisierung des Gesetzes über die politischen Parteien gekommen.
Allein 2012 stieg die Zahl der politischen Parteien von sieben auf 54. Die Opposition glaubt jedoch, dass das revidierte Gesetz zu bürokratisch geblieben ist, was der Regierung ermöglicht, unerwünschten Parteien eine Registrierung zu verweigern.
Das Justizministerium verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Formulierung von Gründen für Registrierungsverweigerungen politischer Parteien.
Im September 2012 war die Partei ROT Front, der bereits das siebte Mal die Registrierung verweigert wurde, in den Brennpunkt der Aufmerksamkeit geraten.
Das Ministerium befand, das Parteisymbol – eine geballte Faust im Zentrum eines fünfzackigen Sterns – versinnbildliche einen Aufruf zu Extremismus.