Aktivist will Präzedenzfall gegen Hartz IV-Sanktionen schaffen

Mit der Schaffung eines Präzedenzfalls will Ralph Boes gegen das System der Sanktionen in Hartz IV vorgehen. Ziel der Aktion sei es, über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe die Sanktionen als Verfassungswidrig zu entlarven und damit schlussendlich zu stoppen.
Dafür hat sich Boes selbst in die Schusslinie des Jobcenters gestellt.

In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, der Bundesarbeitsmi-nisterin sowie an die Chefetage des für Boes zuständigen Jobcenters begründet der erwerbslose Aktivist seine Aktion. So schreibt Boes u.a.:

„Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen.
Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf „Erwerbsarbeit“ lehne ich in jeder Weise ab. Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von aussen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen. Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
– unabhängig davon, ob sie sich äusserlich oder innerlich vollzieht
– und unabhängig davon, ob sie einen „Erwerb“ ermöglicht oder nicht!

Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen(!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt!“

90 Prozent Sanktion gegen Aktivisten ausgesprochen

Weil er sich den Weisungen des Jobcenters widersetzte, wurde Boes nun mit einer 90 prozentigen Sanktion belegt. Das bedeutet, dass er nunmehr nur noch 37,40 statt 374,00 Euro monatlich zum Leben hat.

Hartz IV ziviler Ungehorsam mit Ralph Boes

„Nachdem ich das System herausgefordert habe, werde ich nun scharf sanktioniert“, schreibt Boes auf seiner Internetseite. Es ist allerdings so, dass die Sanktionierung bei Hartz IV noch weiter gesteigert werden kann.
Denn eine Sanktion von 100 Prozent mit zusätzlichem Verlust von Krankenkasse und Wohnung sind ebenfalls noch möglich.

Lebensmittelgutscheine will der Boes ebenfalls ablehnen. So schreibt er: „Das Bitten um vielleicht gnädig zur Verfügung gestellte Lebensmittelgutscheine (sie werden nur als Kann-Leistung und erst auf Antrag zur Verfügung gestellt) ist zusätzlich entwürdigend – das Einkaufen mit solchen Gutscheinen ist eine höchst gradige soziale Stigmatisierung weswegen ich keinen Gebrauch davon machen werde.“

So wird Boes ab dem ersten November 2012 hungern, um „eindrücklich die Menschenunwürdigkeit des Sanktionssystems in Hartz IV“ darzustellen.
Hauptziel sei es nun, den juristischen Weg zu beschreiten, um schlussendlich vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.

Boes bittet nicht um Spenden für Lebensmittel oder sonstiges. Vielmehr seien Spenden willkommen, um Anwälte für die bevorstehenden juristische Auseinandersetzung zu finanzieren.
Spenden können an folgende Kontoverbindung überwiesen werden:

Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V. (BI Grundeinkommen e.V.)
Konto: 400 310 6301
BLZ: 430 609 67
Betreff: Grundrechts- und Verfassungsschutz

→ grundrechte-brandbrief.de

RF/gegen-hartz.de

Comments

4 Antworten zu „Aktivist will Präzedenzfall gegen Hartz IV-Sanktionen schaffen“

  1. Avatar von Majo We (via facebook)

    da wird boes böse baden gehen..

  2. Avatar von Trixi
    Trixi

    Auch uns hat das BverfG schon mitgeteilt, dass sie wegen Hartz IV und deren Sanktionen nicht mehr tätig werden möchten. Die Rotkittel stützen das System und keiner kann sich mehr dessen erwehren. Die Uhr ist abgelaufen.

    1. Avatar von Realo
      Realo

      Hallo Trixi,

      wenn das stimmt kannst Du es ja mal bei Tacheles einstellen.
      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

  3. Avatar von Manne
    Manne

    HINWEIS:

    KARLSRUHE (bo). Kommentar zum nachfolgend im Original abgedruckten Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Karlsruhe aus dem Jahr 2010.

    Das Urteil erklärt grundsätzlich jegliche Form von finanziellen Sanktionen (Leistungskürzung) für rechtswidrig und betrifft damit womöglich mehrere zehntausend Hartz-IV-Empfänger, die auf Grund welcher Umstände auch immer von Arbeitsämtern oder Job-Center mit Leistungskürzungen belegt worden sind.
    Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern. Dieses sollte SCHRIFTLICH (am besten mit „Einschreiben“) mit der Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Eingangs des Schreibens geschehen, damit die betroffenen Dienststellen im Falle einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht behaupten können, dass sie angeblich nie etwas erhalten haben.
    Denn mündlich -selbst in Gegenwart eigener Zeugen- abgegebene Erklärungen sind vor Gericht relativ wertlos.

    Zugleich betrifft dieses Urteil indirekt auch alle Mitarbeiter von Arbeitsämtern oder Job-Center. Sie machen sich bei der Verhängung solcher rechtswidrigen Sanktionen bis 2010 rückwirkend wegen fahrlässiger Körperverletzung, ab sofort sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar und müssen sich dafür nach Strafanzeige mit verbundenem Strafantrag gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten.
    Dabei gilt das rechtliche Grundsatzprinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
    Götz Bockmann

    Quelle mit Urteil :
    Don Quichotte ? Windmühlen ? Ein Pro bGE’ler