Hartz IV: Kein Geld für Altersvorsorge

Arbeitslosengeld II-Bezieher können kaum in private Altersvorsorge einzahlen

- von Presseticker  -

L aut einer aktuellen Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit können Bezieher von Hartz IV-Leistungen kein Geld für die private Altersvorsorge aufbringen. Nur 17 Prozent der Leistungsbeziehern ist es möglich, für das Alter vorzusorgen.
Daher droht akute Altersarmut.

Braucht es eine Studie, um zu wissen, dass der Hartz IV-Regelsatz nicht für die Altersvorsorge ausreicht?

Das hauseigene Forschungsinstitut der Bundesarbeitsagentur zeigte, dass Hartz IV-Opfgr in einem wesentlich geringeren Ausmaß private Altersvorsorge betreiben können, als Normalverdiener.

Armut in Deutschland

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Nur etwa 17 Prozent der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist in der Lage, jeden Monat Geld für die Altersvorsorge einzuzahlen.
Unter den Vorsorgenden befinden sich darüber hinaus sehr viele Aufstocker, also Personen, die ihren Erwerbslohn mit Hartz IV-Leistungen aufstocken müssen, weil diese nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.

Auch Geringverdienern ist es kaum möglich, für das Alter vorzusorgen. Nur 35 Prozent ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zahlen in die private Vorsorge fürs Alter ein.
Im Vergleich: Der Anteil der Gesamtbevölkerung liegt bei fast 50 Prozent.

„Gerade die Geringverdiener seien ohne private Altersvorsorge besonders bedroht von Altersarmut“, erklärten die IAB-Experten Markus Promberger, Christina Wübbeke und Anika Zylowksi.
Ihrer Ansicht nach könnte eine sogenannte Zuschussrente, wie sie derzeit politisch diskutiert würde, mehr Menschen dazu bringen, in die private Altersvorsorge zu investieren.

Allerdings könnte die Zuschussrente nur einen Teil der Absicherung bieten, weil zum Beispiel die Mindestdauer der Einzahlungen eine zu hohe Anforderung bedeute.
Zusätzlich, und das erwähnte das IAB nicht, stellt sich auch die Frage, wovon eigentlich Hartz IV-Betroffene vorsorgen sollen?

RF/gegen-hartz.de

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