N ach vorläufigen offiziellen Angaben wurden am 11. November 2011 beim sog. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehrere Akten vernichtet, die wichtige Aufzeichnungen zur sog. “Zwickauer Terrorzelle” NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) enthielten.
Angeblich, so behauptet das BRD-Regime und die Funktionärsriege der imperialen Rechten, also jenes Parteienkartells, das im koordinierten Zusammenwirken bürgerlicher Parteien Politik im Dienste der imperialen Oligarchie, der USA/NATO und des undemokratischen EU-Zentralismus praktiziert, haben die NSU-Terroristen aufgrund ausländerfeindlicher Motive, und weil sie die imperiale Multi-Kulti-Politik der Masseneinwanderung ablehnen, mindestens zehn Menschen erschossen.
Nachdem die beiden Hauptverdächtigen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, denen die Behörden bis zu diesem Tag nicht auf der Spur waren, am 04. November 2011 aus unbekannten Gründen angeblich den Selbstmord gewählt haben sollen und die Story medienöffentlich wurde, versammelten sich denn auch umgehend am darauf folgenden Sonntag Politiker der imperialen Rechten zu einer medienwirksamen Kundgebung vor dem Berliner Brandenburger Tor, darunter auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sowie die “Grünen”-Vorsitzenden Claudia Roth und Cem Özdemir und hielten Plakate hoch u.a. mit den Aufschriften „Multikulti wird begraben, Rassismus wird ertragen“ und „Rassismus mordet“.
Der von den Behörden behauptete blutige Terror erfuhr, noch bevor eine fundierte Aufklärung der dubiosen Geschichte erfolgen konnte, seine zielgerichtete politische Instrumentalisierung.
Bis zum Start der NSU-Medienkampagne gingen die ermittelnden Polizeibehörden bezüglich der Mordserie an Ausländern, seinerzeit innerhalb der Ermittlungsbehörden und später in der Presse als sog. “Döner-Morde” kursierend, von einem rein kriminellen Hintergrund ohne politischen Bezug aus.
Ob das der Öffentlichkeit präsentierte angebliche Terroristen-Trio mit rechtsextremistischer Vergangenheit überhaupt mit der Mordserie in Verbindung steht, war von Anfang an fragwürdig und ist bis heute nicht gerichtlich bestätigt.
So berichtete u.a. das Magazin Stern von der Verwicklung des US-Geheimdienstes DIA (Defence Intelligence Agency) in den Fall der Ermordung der deutschen Polizistin Michelle Kiesewetter. [1]
Einen Tag vor der Aktenvernichtung vom 11. November hatte der damalige BfV-Chef Heinz Fromm angeordnet, dass alle Mitarbeiter die Akten nach Hinweisen auf den NSU durchsuchen sollten. Zuvor hatte der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich gezogen und den sog. “Verfassungsschutz” um die Übergabe der Dokumente gebeten.
Durch diesen Schritt hätten Interna das Haus des Geheimdienstes verlassen und wären von diesem nicht mehr zu kontrollieren gewesen.
Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) weist unterdessen Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Mordserie zurück. „Die Vorwürfe sind Unsinn, es gibt nichts Neues“, sagte Bouffier am Mittwoch in Wiesbaden.
Er nahm damit erstmals persönlich Stellung zum Vorwurf der Verhinderung von Strafverfolgung, den der Vorsitzende des Berliner NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), aufgeworfen hatte.
Im Zuge der Ermittlungen nach dem neunten Mord der Serie in Kassel hatte Bouffier als oberster Dienstherr verhindert, dass ein dringend tatverdächtiger Agent des hessischen “Verfassungsschutzes” von der Polizei befragt werden konnte.
Die Berichterstattung sei „weitgehend falsch, es ging nie nur um einen V-Mann“, betonte der Ministerpräsident. „Das Verhalten Edathys richtet sich selbst“, fügte Bouffier im von ihm gewohnten Ton der Selbstüberhöhung hinzu.
Der jüngste Skandal um die geheimdienstliche Aktenvernichtung erhärtet nochmals die erheblichen Zweifel an der offiziellen Darstellung der gesamten Geschichte um die angebliche Existenz des “Nationalsozialistischen Untergrunds”.
Wäre die Story nicht in höchstem Grade faul, müsste sich der Staat und seine Organe ja gerade um die Offenlegung aller Einzelheiten bemühen.
Warum muss die Wahrheit in Form von Akten vernichtet werden, wenn man doch das Recht auf seiner Seite wähnt?
Ohne zentrale Akten freilich wird eine tatsächliche Aufklärung immer unwahrscheinlicher. Und diese Entwicklung lastet nicht zuletzt auf den Angehörigen der Opfer.
Die Hinterbliebenen des in Hamburg erschossenen Gemüsehändlers Süleyman Tasköprü haben daher jetzt Strafanzeige gegen Mitarbeiter des sog. Bundesamtes für Verfassungsschutz erstattet. Sie werfen dem Geheimdienst Urkundenunterdrückung nach Paragraph 274 des Strafgesetzbuches vor.
Die Hamburger Rechtsanwältin Gül Pinar hat die Strafanzeige gemeinsam mit drei weiteren Rechtsanwälten an die Bundesanwaltschaft übermittelt. Das berichtet heute das Hamburger Abendblatt.
Erreicht werden soll damit unter anderem ein Durchsuchungsbeschluss für die Räume des sog. “Verfassungsschutzes”. „Es ist zu befürchten, dass weiteres noch vorhandenes Material beiseite geschafft werden kann“, so Pinar.
Als Beschuldigte kommen laut Strafanzeige ein Referatsleiter, dessen Identität im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages bekannt ist und weitere Personen in Frage.
Laut Rechtsanwältin Pinar und ihren Kollegen war die Vernichtung der Akten strafbar, weil der Geheimdienst als Behörde gesetzlichen Vorlegungspflichten unterliege und deshalb nicht frei über diese verfügen könne.
Gemäß Paragraph 20 des Verfassungsschutzgesetzes ist dieser von sich aus verpflichtet, Informationen zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten an die Staatsanwaltschaften zu übermitteln.
Die Frage ist also; gibt es in Deutschland eine unabhängige Justiz, die in der Lage ist, Verbrechen von Geheimdiensten der imperialen NATO aufzuklären und zu ahnden?
mehr Nachrichten zum Thema
→ Unwort des Jahres: “Döner-Morde”, 17.01.2012
→ Es sind weit mehr als 150 Todesopfer rechter Gewalt, 17.11.2011
→ GLADIO – NATO – Geheimarmeen in Europa, 22.02.2011
DOSSIER
- Von Agenten und einem Polizistenmord, Frankfurter Rundschau 01.12.2011 ↩