D ie Armut in Deutschland wird immer schlimmer. Zunehmend mehr Menschen können ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen. Ganz besonders hiervon betroffen sind Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bezieher.
Oftmals wird in Folge der Strom abgestellt, wie der Paritätische Gesamtverband gegenüber dem ARD-Magazin Report Mainz berichtet.
„Im letzten Jahr wurden rund 200.000 Hartz IV-Empfängern die Stromversorgung gekappt“, wie der Verbandsgeschäftsführer Ulrich Schneider dem Magazin erklärte.
Verantwortlich hierfür seien die stetig steigenden Energiekosten. Vielerorts herrsche „eine regelrechte Unterdeckung“, weil die ALG II-Regelleistungen nicht den tatsächlichen Stromkosten angepasst sind.
So sagte Schneider gegenüber der ARD:
„Wir haben mittlerweile eine Unterdeckung, die kann im Jahr bei einem Vier-Personenhaushalt bis zu 150 Euro betragen.
Das Geld haben die Menschen nicht.“
Das Bundessozialministerium sieht trotz belegbarer Zahlen kein Problem. Nach Ansicht eines Sprechers seien die Preiserhöhungen der Energielieferanten bereits in den Berechnungen des aktuell gültigen Regelsatzes pauschal mit eingerechnet. Weitere Erhöhungen werde es nicht geben.
Strom muss aus den Regelleistungen beglichen werden
Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen die Stromkosten grundsätzlich aus dem Hartz IV Regelsatz begleichen. Sind Stromschulden entstanden, kann lediglich beim Jobcenter ein Antrag auf ein Darlehen gestellt werden, um Stromschulden zu begleichen und eine Sperre abzuwenden.
Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf ein Darlehen, weshalb ein Ersuchen oftmals seitens der Behörden abgelehnt wird.
Betroffene sollten sich jedoch nicht entmutigen lassen und bei Ablehnung mit Hilfe einer unabhängigen Beratungsstelle oder Hilfeforum einen Widerspruch einlegen.