A m Dienstag erschien in der Printausgabe der taz ein Artikel von Ben Seel, der suggeriert, die Piraten wollten Sozialabbau betreiben und ein Grundeinkommensmodell vorschlagen, das das heutige Hartz IV-System noch unterbietet.
Als einer der Autoren des Modells möchte ich ein paar Dinge klarstellen.
Zuerst einmal: Die Sozialpiraten sind eine informelle Plattform innerhalb der Piratenpartei. Die dort geäusserten Meinungen stellen einen Diskussionsstand innerhalb der Plattform dar und sind keine offiziellen Positionen der Piratenpartei.
Auch innerhalb der Sozialpiraten gibt es keinen Beschluss für oder gegen ein bestimmtes Modell. Das vorgestellte Konzept findet dort durchaus grösseren Anklang und wird diskutiert.
Was aber einmal herauskommt, falls die Piraten sich überhaupt entscheiden mit einem konkreten Modell in die Bundestagswahl zu gehen, muss sich zeigen.
Zum anderen muss festgestellt werden, dass in dem vorgeschlagenen Modell selbstverständlich kein Sozialabbau betrieben wird. Die Piratenpartei hat auf ihrem letzen Parteitag ein Positionspapier zum SGB II verabschiedet, das klarstellt, dass die heutigen Regelsätze in ihrer Höhe zu niedrig sind.
Daran fühlen sich auch die Sozialpiraten gebunden. Die Aussage, das Modell bewege sich deutlich unter dem Niveau anderer Modelle oder liege sogar unter dem Niveau des heutigen Hartz-IV-Systems, ist schlichtweg falsch.
Die zum Vergleich herangezogenen Zahlen müssen genau angesehen werden: Da im vorgestellten Konzept eine Auszahlung in 12,5 Monatsbeträgen vorgesehen ist, liegt die Summe für eine monatliche Auszahlung bei 457 Euro – verglichen mit 374 Euro bei Hartz IV.
Zudem kommen im Hartz-IV-System bei Menschen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu einer von den Kommunen festgelegten Angemessenheitsgrenze hinzu.
Im innerhalb der Sozialpiraten vorgestellten Konzept wird Menschen ohne eigenes Einkommen dieser Maximalbetrag komplett ausbezahlt – auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger liegen. Neben der grösseren Entscheidungsfreiheit für den Einzelnen entfallen damit auch aufwendige bürokratische Prüfungen und staatliche Schnüffelei in den Wohnungen der Leistungsbezieher.
Der Betrag ist also durchwegs um mindestens 73 Euro höher als der heutige Hartz-IV-Satz, bei niedrigen Wohnkosten sogar noch höher.
Die Aussage von Ronald Blaschke, der im Übrigen für die Fraktion der Linkspartei im Bundestag arbeitet, ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar und klingt nach Wahlkampfparolen.
Interessant, dass der Autor des Artikels selbst ein grünes Parteibuch besitzt und sich Montag Abend trotz des Hinweises von mehreren Personen auf die Irrtümer am Ende einer mehrstündigen Debatte geweigert hat, eine Richtigstellung zu veranlassen – auch wenn sie vermutlich erst am nächsten Tag online gegangen wäre. Der Pressekodex fordert hier jedenfalls ein anderes Vorgehen.
Weiterhin behauptet der Artikel, das vorgestellte Modell „Sozialstaat 3.0“ wolle die Mehrwertsteuer einheitlich auf 20% anheben. Auch das ist falsch.
Nicht, dass diese Idee nicht durchaus auch im Rahmen des Modells diskutiert werden kann, aber dann müsste auch die Grundeinkommenshöhe entsprechend angepasst werden.
Der Vergleich mit der Zahl von 600 Euro aus dem sogenannten “Althaus-Modell” der CDU ist ebenfalls nicht korrekt: Das bei den Sozialpiraten diskutierte Modell fordert 457 Euro plus Kosten der Unterkunft.
Im seinem ersten Modell forderte Althaus tatsächlich 600 Euro Grundeinkommen, allerdings waren darin die Wohnkosten bereits enthalten. Im neuen Modell will er die tatsächlichen Wohnkosten zwar obendrauf legen, allerdings müssen nun die Kosten für die Krankenversicherung in Höhe von 200 Euro selbst getragen werden – effektiv also wieder nur 400 Euro zum Leben.
Mit dem Finanzierungskonzept von Götz Werner schliesslich hat das Piratenmodell ebenfalls nichts zu tun, auch wenn er beim Artikel abgebildet ist. Die Auswahl dieses Fotos oblag alleine der Redaktion.
Die Sozialpiraten verstehen sich als innerparteiliche Plattform, in der sich die Piraten aus den Landesverbänden, den mit Wirtschafts- und Sozialpolitik befassten Arbeitsgruppen und der Basis abstimmen können, um Arbeitsgruppen übergreifend Anträge zu erarbeiten. Diese Anträge werden auf breiter Ebene zur Diskussion gestellt und schliesslich bei Bundesparteitagen zur Abstimmung eingebracht. Neben den etwa alle zwei Monate stattfindenden Treffen finden regelmäßig Diskussionen auf dem NRW-Mumble-Server statt.
Grundlage unserer Arbeit ist der Grundsatzantrag #GP050, der auf dem Bundesparteitag 20./21. November 2010 in Chemnitz beschlossen wurde.
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→ Piratenpartei: Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn, 04.12.2011