Apple verliert Patentklage – Vertriebsverbot für iPhone und iPad

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, Motorola muss in diesem Fall eine Sicherheit in Höhe von 100 Millionen Euro bei Gericht hinterlegen

- von RF  -

D ie US-Firma Motorola hat in Deutschland gegen Apple ein Unterlassungsurteil gegen dessen iCloud/MobileMe-Push-Dienst und mit diesem kommunizierende Geräte, darunter bestimmte iPhone und iPad-Modelle, erwirkt.
Vor dem Landgericht Mannheim hat Richter Andreas Voss ein von Motorola angestrebtes Unterlassungsurteil gegen Apple gefällt. Die deutsche Abteilung von Motorola Mobility hatte gegen die in Irland beheimatete Apple-Abteilung Sales International wegen einer Patentverletzung geklagt.
Bei dem Unterlassungsurteil handelt es sich nicht um eine einstweilige Verfügung. Die Klage wurde bereits im April 2011 eingereicht. Apple wird gegen das Urteil Einspruch erheben, bestätigte ein Konzernsprecher. Das Gerichtsurteil gilt nur für Deutschland.

Die betroffenen Geräte sind im Einzelhandel weiterhin erhältlich, allerdings darf die Firma Apple diese vorerst nicht mehr in Deutschland über ihren Online-Store vertreiben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, Motorola muss in diesem Fall eine Sicherheit in Höhe von 100 Millionen Euro bei Gericht hinterlegen.

Apple iPad

Apple iPad

In dem Rechtsstreit geht es um das Europäische Patent 0847654 (B1). Das Patent beschreibt ein System, mit dem verschiedene über ein Funknetz verbundene Geräte synchronisiert werden können. Motorola argumentiert, Apple verstoße mit dem eMail-Pushservice der iCloud und den angeschlossenen Geräten gegen dieses Patent.

„Apple ist der Auffassung, dass dieses alte Pager-Patent ungültig ist“, erklärte ein Unternehmenssprecher in London. Er bekräftigte, dass Apple gegen das Urteil vorgehen wolle. Auch sei eine Software-Lösung denkbar, Apple könnte dann den eMail-Pushservice für deutsche Kunden deaktivieren, die Geräte aber weiter verkaufen.

„Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores (den Geschäften vor Ort) oder bei autorisierten Händlern zu finden“, erklärte Apple.

Apple gehe gegen die gerichtliche Verfügung vor, weil es Motorola mehrfach abgelehnt hatte, das in Frage stehende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren. Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Patents Konkurrenten zu fairen Konditionen (FRAND) zugänglich zu machen.

UPDATE

Das Landesgericht Karlsruhe hat das bereits bestehende, ältere Unterlassungsurteil vom Dezember 2011 vor dem Mannheimer Gericht vorübergehend ausgesetzt, das Urteil in der Patentklage des Gerichts in Mannheim allerdings nicht widerrufen.
Apple will die betroffenen Geräte in Kürze wieder online über den Apple Store in Deutschland anbieten. Wie lange die Aussetzung gültig ist, ist noch nicht bekannt.

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