D em Stadtrat der Linken in München liegt eine neue Arbeitsvermittlung-Info (AV- Info 02/2012) des Jobcenters in München vor. Laut der internen Weisung wird der Begriff “Integration” in ein reguläres Arbeitsverhältnis durch das Jobcenter München bei Hartz IV Beziehern neu definiert.
So soll künftig jede “sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit”, also auch Beschäftigungsverhältnisse die nur einen einzigen Tag andauern, als “Integration in Arbeitsmarkt” gelten.
Der Teamleiter für Steuerungen beim Jobcenter München teilte den Sachbearbeitern der Behörde laut einer Mitteilung der Linken mit: “Deshalb sind künftig auch die Vermittlungen, die durch “Sofortvermittlung Großmarkt” erfolgen durch die Integrationsfachkräfte (Abmeldeverantwortliche) in VerBIS/Lebenslauf zu buchen.”
Damit stehen die Arbeitsanweisungen des Jobcenters München im völligen Widerspruch zu der städtischen Beschäftigungspolitik. Es kann nicht nachvollzogen werden, “warum es sich bei den Jobs auf dem Großmarkt, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handelt” kritisiert die Linkspartei in einem Anschreiben.
Denn die vermittelten Jobs sind nur kurzweilig und fallen unter die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro. Somit dürften diese überhaupt nicht als “Integration in den Arbeitsmarkt” gelten.
“Die neue Definition der “Integration” ist nichts weiter als eine Schönfärberei der Integrationszahlen, die Bedürfnisse der Menschen werden dabei völlig außer Acht gelassen. Es geht dem Jobcenter München nicht um eine nachhaltige Beschäftigung, sondern nur um eine geschönte oder besser gesagt gefälschte Statistik” so die Kritik.
Es sei daher auch nicht hinnehmbar, “dass die Beschäftigten des Jobcenters durch diese Arbeitsanweisung dazu genötigt werden, die eigentlichen Ziele ihres Jobs zu missachten”.