D er Luftangriff auf Syrien am 14. April war ein Bruch des Völkerrechts. Zu diesem Ergebnis kommt heute ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Aussenminister Heiko Maas und Kriegsministerin Ursula von der Leyen hatten die Angriffe als „erforderlich und angemessen” bezeichnet.
Das Gutachten des Bundestages verweist darauf, dass völkerrechtliche Repressalien grundsätzlich unzulässig sind. Die Verletzung einer Völkerrechtsnorm durch einen Staat begründet keinen Blankoscheck für unilaterale Zwangsmaßnahmen seitens einer “Koalition der Willigen”, wird im Gutachten festgestellt.
Die Luftangriffe widersprachen demnach dem völkerrechtlichen Gewaltverbot der UNO-Charta und stellten sich „im Ergebnis eher als unverhohlene Rückkehr zu einer Form der – völkerrechtlich überwunden geglaubten – bewaffneten Repressalie im ‘humanitären Gewand’ dar.”