D er BRD-Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist zurückgetreten. Friedrich stand unter Druck, weil er im vergangenen Jahr als Bundesinnenminister die SPD-Spitze über Ermittlungen gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy informiert hatte. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm Friedrichs Rücktrittsangebot am Nachmittag an.
Sebastian Edathy war Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags. Bei der Übergabe des Abschlussberichts im August vergangenen Jahres sprach Edathy von einem „historisch beispielloses Desaster“ in Bezug auf die “Ermittlungspannen”.
Am Montag durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft Hannover Wohnungen und Büros Edathys. Die Staatsanwaltschaft teilte vier Tage später mit, Edathy habe nach ihren Erkenntnissen Material im „Grenzbereich zu dem, was Justiz unter Kinderpornographie versteht“ über das Internet bestellt.
Gegen den Ex-Abgeordneten Edathy wird ermittelt, weil er bei einem kanadischen Unternehmen 31 Videos und Photosets von nackten Jungen im Alter zwischen neun und etwa 14 Jahren gekauft haben soll.
Edathy dementierte den Erwerb und den Besitz kinderpornographischen Materials.
Merkel habe Friedrichs Entscheidung mit „grossem Respekt“ und „grossem Bedauern“ zur Kenntnis genommen. Friedrich habe damit erneut seine „aufrechte Haltung“ bewiesen und „politische Verantwortung“ übernommen. Für die weitere politische Arbeit wünsche sie ihm viel Erfolg.
Friedrich verteidigte in einer einminütigen Erklärung im Landwirtschaftsministerium seine Entscheidung die SPD-Führung zu informieren. „Grüss Gott, meine Damen und Herren. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich der Frau Bundeskanzlerin heute meinen Rücktritt vom Amt des Landwirtschaftsministers angeboten habe.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass ich im Oktober politisch und rechtlich richtig gehandelt habe, als ich den SPD-Vorsitzenden Gabriel informiert habe“, sagte Friedrich.
Aber in den letzten Stunden sei der Druck auf ihn so gewachsen, dass er sein Amt nicht mehr ausüben könne. Und Friedrich verabschiedete sich mit den Worten: „Und Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sag ich auf Wiedersehen, ich komme wieder, vielen Dank.“
Juristen sehen im Vorgehen Friedrichs einen Fall von Verletzung des Dienstgeheimnisses, eine Straftat nach § 353b Strafgesetzbuch. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Möglicherweise hat sich Friedrich auch der Strafvereitlung im Amt schuldig gemacht, denn als die Staatsanwaltschaft Hannover Büros und Wohnungen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathays durchsuchte, waren angeblich bereits Computer-Festplatten zerstört worden.
Warum Sebastian Edathy Festplatten mit belastendem Material zerstört haben soll, diese jedoch weiterhin in seiner Wohnung aufbewahrte, gehört zu den zahlreichen Rätseln in diesem Fall.
DOSSIER