Seegerichtshof ordnet Freilassung der Arctic 30 an

Russland erklärt Gerichtshofs für nicht zuständig

- von Presseticker  -

D er Internationale Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg hat heute Russland dazu aufgefordert, die festgesetzten “Arctic 30″ freizulassen und das Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise freizugeben. Die Niederlande sollen dafür mit einer Banksicherheit in Höhe von 3,6 Millionen Euro für die seit über sechzig Tagen in Russland festgesetzten Greenpeace-Aktivisten bürgen, solange ein Schiedsverfahren in der Schwebe ist.

Unmittelbar nach der Erklärung des Seegerichtshofes kommentierte Tobias Münchmeyer von Greenpeace Deutschland:

„Diese Entscheidung ist ein Riesenschritt zur sofortigen Freilassung der Arctic 30. Mit uns und den Angehörigen freuen sich heute weltweit über zwei Millionen Menschen, die sich in den vergangenen Wochen für die inhaftierten Aktivisten eingesetzt haben.
Wir gehen davon aus, dass die russische Regierung jetzt der Entscheidung des ITLOS folgt, alle ungerechtfertigten Anklagepunkte gegen die Arctic 30 fallen gelassen werden und unsere Freunde umgehend zu ihren Familien zurückkehren können.“

Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise

Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise

Die Niederlande hatten den ISGH angerufen, die Freilassung der Aktivisten sowie die freie Fahrt für das unter niederländischer Flagge fahrende Schiff Arctic Sunrise anzuordnen. Russland hat das Verfahren bislang boykottiert und blieb entsprechend einer ersten Anhörung am 06. November fern.

Russland hat nach der Urteilsverkündung durch den ISGH erneut erklärt, die Zuständigkeit des Gerichtshofs für diesen Fall nicht anzuerkennen, da das Land das UN-Seerechtsübereinkommen nur teilweise ratifiziert habe.
So seien etwa Entscheidungen des ISGH, die die nationale Souveränität Russland einschränkten, von der Ratifizierung ausgenommen.

Bei der Anordnung durch den ISGH handelt es sich um eine “vorläufige Maßnahme”. Den Aktivisten soll nach Eingang der Banksicherheit gestattet werden, Russland zu verlassen. Mit der Bürgschaft soll so die Zeit bis zum Ausgang eines noch schwebenden Schiedsverfahrens zwischen den Niederlanden und Russland überbrückt werden.
Auch an diesem Verfahren hat sich Russland bislang nicht beteiligt.

Internationaler Seegerichtshof verlangt Freilassung von Greenpeace-Aktivisten

Auch die russische Justiz hat sich in dieser Woche mit dem Fall der Arctic 30 befasst: Von den 28 Greenpeace-Aktivisten und zwei Journalisten wurde 29 eine Freilassung aus der Untersuchungshaft gegen Kaution gewährt.
28 von ihnen sind bereits unter unbekannten Auflagen auf freiem Fuss. Ob und wann sie in ihre Heimatländer zurückkehren dürfen, ist völlig unklar.

Die Anklagen gegen die Greenpeace-Aktivisten bleiben weiterhin bestehen. Für den Aktivisten Colin Russell aus Australien wurde zudem die Untersuchungshaft bis Ende Februar verlängert.

RF/Greenpeace/euronews

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