Duma-Vorsitzender lädt EU-Parlamentarier in russische Gay-Clubs ein

Kinderschutzgesetz im Einklang mit internationalen Rechtsnormen

- von Presseticker  -

D er Vorsitzende der Staatsduma (russisches Parlamentsunterhaus), Sergej Naryschkin, hat EU-Parlamentarier eingeladen, LSBT-Klubs in Moskau zu besuchen und sich davon zu überzeugen, dass die Rechte der sexuellen Minderheiten in Russland nicht beeinträchtigt werden.

„Bei uns gibt es viele Menschen mit einer unkonventionellen sexuellen Orientierung, die es im Leben zu etwas gebracht haben. Sie sind in unternehmerischer Tätigkeit, in Kunst und in anderen schöpferischen Tätigkeitsbereichen erfolgreich“, so Naryschkin heute in Strassburg in einer Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE).

Sergej Naryschkin, Vorsitzender der Staatsduma (russisches Parlamentsunterhaus) in Strassburg, 01.10.2013

Sergej Naryschkin, Vorsitzender der Staatsduma (russisches Parlamentsunterhaus) in Strassburg, 01.10.2013

Naryschkin zufolge gibt es in Russland zahlreiche Gay-Clubs, die gut und mit allem Komfort eingerichtet sind. „Will jemand von Ihnen eine Bestätigung dafür bekommen, würde er in Moskau willkommen sein. Ich persönlich kann Sie nicht in einen solchen Klub bringen, aber ich werde dafür sorgen“, so Naryschkin.
Der Duma-Vorsitzende betonte, die Menschen mit einer nichttraditionellen sexuellen Orientierung hätten in Russland die gleichen Rechte wie traditionell orientierte Menschen.

Das russische Gesetz gegen die “Popularisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Kindern” entspricht laut Sergej Naryschkin den völkerrechtlichen Normen.
„Es stimmt, dass die russische Gesellschaft in ihren Überzeugungen zum Teil konservativ ist. Sie bewahrt ihre moralischen, christlichen und orthodoxen Werte, darunter auch die traditionellen Familienwerte“, erläuterte er.
„Das ist zulässig und entspricht den fundamentalen internationalen Rechtsnormen.“

Als Beispiel verwies Naryschkin auf Artikel 10 der sog. “Europäischen Menschenrechtskonvention”. Auch die UN-Kinderrechtskonvention spreche von „gebührender Beachtung der Bedeutung der Traditionen und kulturellen Werte jedes Volkes für den Schutz und die harmonische Entwicklung des Kindes“.

Zudem habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrmals darauf verwiesen, dass es keine einheitliche Konzeption von Moral gebe, die von allen Staaten anerkannt sei, sagte Naryschkin. „Deshalb entspricht unser Gesetz voll und ganz allen internationalen Verpflichtungen Russlands, aber auch unseren Traditionen, kulturellen und moralischen Werten.“

Das Gesetz gegen die Popularisierung der Homosexualität unter den Minderjährigen wurde in diesem Jahr in Russland angenommen und rief kritische Stimmen im Ausland hervor. Laut Umfragen unterstützt die russische Bevölkerung das Verbot der sog. “Homo-Propaganda” mit grosser Mehrheit.

RF/RIA Novosti

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