Wohnkosten übersteigen Hartz IV Regelsatz

Deutlicher Aufwärtstrend bei Kosten für Unterkunft und Heizung

- von Presseticker  -

D ie Auswirkungen der Mietpreissteigerungen schlagen sich auch gewaltig bei den Ausgaben für Hartz IV-Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nieder.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für Hartz IV-Regelleistungen seit Januar 2005 bis Januar 2013 von 343 Euro nur auf 348,65 Euro (1,6 Prozent) gestiegen sind, schlagen die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) richtig zu Buche.

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Hier ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg um 23,8 Prozent zu verzeichnen, von 277 Euro im Januar 2005 im Vergleich zu Januar dieses Jahres mit 343,10 Euro. In den Monaten Oktober bis Dezember 2012 waren die durchschnittlichen Ausgaben für KdU höher als die des Regelsatzes.

Statistisch wurden in 11 von 40 Städten für den Zeitraum Dezember 2012 höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung gezahlt als für die Hartz IV-Regelleistungen.

Spitzenreiter ist München. Hier überstiegen die KdU die Regelleistungen um 150 Euro (KdU: 478 Euro/ RL 328 Euro), gefolgt von Wiesbaden mit einer Differenz von 129 Euro.
Seit 01.01.2013 beträgt der Eck-Regelsatz 382 Euro. Im Vorjahr lag dieser bei 374 Euro.

Vergleich der Leistungen der vergangenen Jahre

Während sich an den reinen ALG II Leistungen nicht viel geändert hat, wird der Anstieg bei den Kosten der Unterkunft und Heizung deutlich, hier ist ein deutlicher Aufwärtstrend zu erkennen.

Vergleich der Leistungen der vergangenen Jahre

Vergleich der Leistungen der vergangenen Jahre

Berücksichtigt man nun die aktuellen Steigerungen bei den Mieten, so ist davon auszugehen, dass zukünftig die Wohnkosten nahezu flächendeckend die Leistungen für den Hartz IV-Regelsatz übersteigen werden.

RF/hartz-iv.info

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