N un ist es zu Spät! Der 48jährige Paul Metzen leidet an Herzerkrankungen und ist seit Jahren zu 100% schwerbehindert. Seine Erkrankungen und bereits zwei Herzinfarkte waren dem Jobcenter bekannt.
Trotz Warnungen, auch leichte Arbeiten könnten für ihn lebensgefährlich sein, liessen seine Sachbearbeiterin des Jobcenter-Essen nicht davon abrücken, ihn zum Dienst antreten zu lassen.
Gegenteilig zum Befund seines Hausarztes, befand ihn der ärztliche Dienst der Behörde bedingt arbeitstauglich, leichte bis mittelschwere Arbeiten wie Fegen und Unkrautzupfen seien zumutbar, entschieden die Ärzte.
Vier Stunden täglich sollte der Essener versuchshalber als Hausmeister-Gehilfe arbeiten.
Folge: Herzinfarkt Nummer Drei!
Trotz Warnungen seines Hausarztes nimmt der Leistungebezieher den Job an, aus Angst vor Sanktionen und nicht zuletzt auch auf Druck und Einschüchterungen des Jobcenters.
„Was das für Rechtsfolgen für Sie haben kann, dürfte Ihnen auch bekannt sein, also versuchen Sie es doch“, liessen die mahnenden Worte der Sachbearbeiterin dem 48jährigen Hartz-IV-Bezieher keine Wahl.
Der schwerbehinderte Mann ist dem Tod gerade noch von der Schippe gesprungen. Das Jobcenter bedauert den Herzinfarkt.
In einer schriftlichen Stellungnahme heisst es: „Um seine beruflichen Chancen (…) zu aktualisieren, wurde Herr Metzen am 03.02.2013 vom Ärztlichen Dienst untersucht. Die Untersuchung von Herrn Metzen ergab, dass er leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ausführen kann“, so das Jobcenter Essen.
Für Metzens Hausarzt ist es unverständlich, warum man seinen Patienten überhaupt arbeiten lässt, bei dem Befund. Auch der Betroffene selbst will gegen die Sachbearbeiterin vorgehen und sie wegen Körperverletzung im Amt verklagen.
vollständiger Artikel → hartz-iv.info
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