E nde November 2008 kamen meine Frau und ich beide mit guter Qualifikation aus dem Ausland zurück nach Deutschland. Vor der Rückkehr nach Deutschland überlegten wir uns, in welcher Stadt unsere Chancen auf einen festen Arbeitsplatz am grössten wäre. So fiel unsere Entscheidung auf Hamburg.
Vom Ausland aus suchten wir also eine Zweizimmerwohnung Für 490Euro kalt-Miete. Die Maklerprovision sowie die Mietkaution und Renovierungskosten zahlten wir aus unseren Ersparnissen. Für den Transport unserer Möbel nach Deutschland ging dann der Rest unserer Ersparnisse drauf.
In Deutschland angekommen, meldeten wir uns dann sofort beim zuständigen Arbeitsamt in Hamburg arbeitssuchend. Nach einem kurzen Gespräch beim Arbeitsamt teilte man uns mit, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen würde da wir in den vergangenen Jahren selbstständig gewesen waren.
Man gab uns eine Bescheinigung und verwies uns an die Arge in Hamburg Wandsbek. Diese besuchten wir noch am gleichen Vormittag. Dort zogen wir eine Nummer und nach einer zweistündigen Wartezeit kamen wir dann zur Anmeldung wo man uns alle erforderlichen Unterlagen aushändigte.
Am nächsten Tag fuhren wir dann mit ausgefülltem Antrag und alle benötigten Unterlagen erneut zur Arge wo alle Unterlagen geprüft und für vollständig erklärt wurden. Nun brachte man uns zur Leistungsabteilung.
Der zuständige Sachbearbeiter dort prüfte noch einmal alle Unterlagen, schaute sich den Mietvertrag genauer an und kam zu dem Ergebnis, dass die Miete angemessen wäre, bis auf dem zur Wohnung zugehörigen Stellplatz. Die Kosten hierfür (40 Euro) könnten nicht übernommen werden und müssten von uns aus den Regelsatz selber bestritten werden.
Ansonsten aber wäre die Miethöhe angemessen und würde vom Amt übernommen. Zu dem Stellplatz muss ich sagen, dieser musste mit angemietet werden und kann auch nicht untervermietet werden, da der Eingang zu der Tiefgarage durch einen Generalschlüssel geöffnet wird. Mit diesem Schlüssel werden auch Haustür, Wohnungstür und Kellertür geöffnet.
Wer in Hamburg in den vergangenen Jahren auf Wohnungssuche war, wird nachvollziehen können, dass es sehr schwer, sogar fast unmöglich ist eine einigermaßen bewohn und bezahlbare Wohnung zu finden.
Ca. 8 Tage später erhielten wir dann zum ersten Mal Post von der Arge Hamburg Wandsbek. Man teilte uns mit dass wir uns fünf Tage später bei einem Berufsförderungswerk in Hamburg zu einem Informationstag einzufinden hätten.
Bei dieser Veranstaltung wiederum teilte man uns mit, dass wir dieses 14-tägige Training freiwillig mitmachen müsse. Weiter teilte man uns mit, sollten wir dieses freiwillige Training nicht mitmachen und den Vertrag nicht unterschreiben, müssten wir mit Sanktionen rechnen, bis zur vollständigen Versagung der Leistung.
Diese Drohung hätte man sich meines Erachtens sparen können, da meine Frau und ich voller Motivation nach Hamburg kamen um hier so schnell wie möglich einen festen Arbeitsplatz zu bekommen.
Also gingen wir voller Erwartungen und Motivation zu jedem vorgegebenen Termin, arbeiteten voller Motivation mit und hatten die Hoffnung man würde uns unterstützen, so schnell wie möglich einen festen Arbeitsplatz zu bekommen.
Leider mussten wir sehr schnell feststellen, dass dieses 14-tägige Training nicht dazu bestimmt war uns bei der Arbeitsuche zu unterstützen. Sondern dieses 14-tägige Training diente ausschliesslich dazu herauszufinden, in wieweit man motiviert ist, über welche charakterlichen Eigenschaften man verfügt und inwieweit man in der Lage ist sich durchzusetzen.
Da meine Frau und ich gut qualifiziert sind und nichts zu verbergen haben, arbeiteten wir wie gesagt voller Motivation mit. Bei der anschliessenden Beurteilung für die Arge fiel diese Beurteilung aufgrund unserer Mitarbeit und Motivation dementsprechend gut aus.
Zwei Wochen später bekamen wir erneut Post von der Arge Hamburg Wandsbek, diesmal teilte man uns mit dass uns die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in voller Höhe bewilligt wurden abzüglich der 40 Euro für den Abstellplatz in der Tiefgarage. Was verständlich ist und womit wir leben können.
Zwischendurch natürlich das übliche, man sagte uns wir müssten wöchentlich zehn Bewerbungen nachweisen. Auch dies hätte man uns nicht sagen müssen. Denn wir sind wieder zurück nach Deutschland gekommen und haben uns für Hamburg entschieden um hier einen festen Arbeitsplatz zu bekommen und für uns selbst sorgen zu können. Aber gut!
Einige Wochen später bekamen wir erneut Post von der Arge Hamburg Wandsbek in dem man uns zu einem Gespräch einlud um uns mitzuteilen dass wir freiwillig an einen neunmonatigen Berufs-orientiertes Training teilnehmen könnten (müssen).
Man machte uns auch diesmal klar dass dieses Berufs orientierte Training freiwillig sei jedoch bei Verweigerung mit erheblichen Sanktionen zu rechnen wäre. Auch dieses Mal hätte man sich den Hinweis auf Sanktionen verkneifen können da meine Frau und ich immer noch voller Motivation und Ehrgeiz auf Arbeitssuche waren.
Ausserdem waren wir dankbar für jede Unterstützung die man uns zuteil werden lies, denn wir wissen das es in unserem Alter nicht einfach ist einen halbwegs guten Job in Festanstellung zu bekommen.
Also unterschrieben wir die Verträge und einige Tage später ging es dann los.
Am ersten Tag stellte man sich uns vor, nahm unsere Personalien auf und erzählte uns einiges über die Organisation bei denen wir neun Monate untergebracht waren. Später stellte ich dann fest das wir in diesen neun Monaten nicht mehr als arbeitslos geführt wurden.
Also gab es zu dieser Zeit zwei Arbeitslose in der Statistik weniger.
Zu dem Kurs selber möchte ich hier nichts sagen. Nur so viel. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt. Auch konnte man mir nicht wirklich weiterhelfen. Man sagte mir dort mehrmals: „Herr… wir wissen nicht wirklich weshalb man sie zu uns geschickt hat“ trotz alledem habe ich nicht einen Tag gefehlt. Habe alle mir gestellten Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erledigt und war motiviert bei der Sache.
Leider brachte mir diese Zeit auch nicht den so lang ersehnten Arbeitsplatz. Zwischenzeitlich bekamen wir eine neue Sachbearbeiterin, Frau E. von der Leistungsabteilung der Arge Hamburg Wandsbek.
Im Oktober 2010 wurde unsere Miete um 20 Euro erhöht. Dies teilten wir Frau E. mit – und damit begann der Ärger!!!
Frau E. von der Leistungsabteilung der Arge in Hamburg Wandsbek lud uns am 21. Oktober 2010 zu einem Gespräch ein und teilte uns mit, dass unsere Kaltmiete in Höhe von 490 Euro nicht angemessen sei. Frau E. forderte uns auf, innerhalb von drei Monaten eine neue Unterkunft zu finden, welche die Mietobergrenze von 441 Euro (Kalt) nicht überschreiten dürfe.
Sollten wir innerhalb der vorgegebenen Zeit keine neue Wohnung finden, so würde die bisher gezahlte Miete um den Differenzbetrag gekürzt werden.
Ich teilte Frau E. mit, dass man uns im November 2008 nicht sagte, dass diese Wohnung unangemessen sei. Und das bis zum heutigen Tage die Miete in voller Höhe abzüglich der 40 Euro für den Stellplatz bewilligt und gezahlt worden sei. Dies löste bei Frau E. keinerlei Reaktion aus.
Im Gegenteil. Frau E. wurde von Minute zu Minute unfreundlicher. Arroganz und Ignoranz gerieten bei ihr immer mehr in den Vordergrund. Auf meine Frage hin, wie meine Frau , die zu dieser Zeit schon unter starker Arthrose litt (Ärztliches Attest der Uniklinik Eppendorf vorhanden), und ich alleine und ohne Hilfe einen Umzug bewerkstelligen sollten sagte sie wörtlich:
„Herr…, das ist einzig und allein ihre Sache. Sie werden doch wohl Verwandte oder Freunde in Hamburg haben.“
Darauf ich: „Frau E. meine Frau und ich sind aus dem Ausland nach Hamburg gekommen. Wir haben hier weder Verwandte, Bekannte oder Freunde. Wir sind allein in Hamburg.“
Frau E.: „Das ist ihre Sache. Sie können mir doch nicht erzählen, dass sie bis heute noch keine Freunde oder Bekannte gefunden haben die ihnen bei einem Umzug behilflich sein können.
Ausserdem haben sie doch Nachbarn die sie fragen können, oder haben Sie diese auch nicht?“
Ich: „Wir leben hier von das bisschen Geld das wir vom Amt bekommen. Davon ist es uns nicht möglich am öffentlichen Leben teilzunehmen und so Bekanntschaften oder Freundschaften zu schliessen.“
Frau E.: „Ihre Frau geht doch einkaufen oder nicht? Da lernt man auch Leute kennen und kommt mit Menschen ins Gespräch.“
Diese und alle weiteren Aussagen der Frau E. von der Arge Hamburg Wandsbek wurden dokumentiert. Tonbandaufnahmen sind leider verboten.
Nach diesem Gespräch mit Frau E. musste ich mich wirklich fragen ob ich gerade mit einer Erwachsenen Frau, die zudem noch Sachbearbeiterin in der Leistungsabteilung der Arge Hamburg Wandsbek ist, gesprochen habe.
Nach diesem Gespräch mit Frau E. war mir klar, dass sich weitere Gespräche mit Frau E. erübrigen würden. Wie ich oben schon schrieb, kann wohl jeder nachvollziehen, der in den letzten Jahren versucht hat in Hamburg eine halbwegs bewohnbare (zum vorgegebenen Mietzins) Wohnung zu bekommen, unmöglich ist.
Die nächste Schwierigkeit hierbei ist, dass wenn ein eventueller Vermieter mitbekommt, dass ich Unterstützung vom Staat bekomme, von einer Vermietung Abstand nimmt.
Nach Ablauf dieser Frist von drei Monaten bat ich Frau E. um ein erneutes Gespräch und teilte ihr mit, dass es meiner Frau und mir bis dahin noch nicht möglich gewesen war, einen angemessenen Wohnraum zu finden.
Worauf sie antwortete, dass dies nicht ihr Problem sei und die Leistungen ab dem nächsten Monat kürzen würde.
Gesagt getan. Sie kürzte die Leistung, worauf ich am 31.01.11 Einspruch einlegte, der natürlich wie zu erwarten war, am 16.2.2011 abgelehnt wurde. Daraufhin legte ich am 21.2.2011 Klage beim Sozialgericht Hamburg ein. Nach einigem Hin und Her, wurde meine Klage vom Sozialgericht Hamburg am 9.3.2011 abgewiesen und die Miete blieb gekürzt.
Diese Klage-Einreichung beim Sozialgericht Hamburg, tat ich seinerzeit ohne Rechtsbeistand, wovon ich im Nachhinein nur abraten kann. Ein später eingeschalteter Anwalt sagte mir, hätten wir Beschwerde eingelegt, hätten wir die Klage mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit gewonnen.
Darum kann ich nur jedem ausdrücklich dazu raten einen Rechtsbeistand einzuschalten. Denn ohne Rechtsbeistand, hat man mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht die geringste Chance sein Recht zu bekommen.
Am 21.3.2011 legte ich dann Beschwerde gegen den Bescheid des Sozialgerichts beim Landes Sozialgericht Hamburg ein.
An 31.3.2011 wurde die Beschwerde vom Landessozialgericht Hamburg abgewiesen.
Ausserdem bekam ich von diesem Tag an, keinen persönlichen Termin mehr bei Frau E.
Von jetzt an fing der Spass erst richtig an!!!
Am 15.4.2011 bekam ich von Frau E. einen Brief, in dem stand, dass die Zulassungsstelle Hamburg ihr mitgeteilt hätte, dass ich auf meinen Namen einen PKW und ein Motorrad angemeldet hätte. Diese Vermutung teilte Frau E. auch meinem Insolvenzverwalter mit. Wodurch sich die Insolvenzeröffnung verschob.
In wieweit dies die Datenschutzbestimmungen verletzt, bliebe zu prüfen.
Durch eine Bescheinigung des Strassenverkehrsamt Hamburg konnte ich widerlegen, dass ich auf meinen Namen kein Motorrad angemeldet hatte. Dass ich auf meinen Namen einen PKW angemeldet hatte entspricht allerdings der Wahrheit. Ich habe mir im Laufe meines Lebens einen Schadensfreiheitsrabatt von 40 Prozent eingefahren, die allerdings verloren gehen würde, wenn ich auf meinen Namen länger wie zwölf Monate keinen PKW angemeldet hätte.
Um diese eingefahrenen Prozente nicht zu verlieren, habe ich mich bereit erklärt den Pkw eines guten Freundes auf meinen Namen zu versichern.
Da mein Freund selbst in Deutschland trotz seines Alters Fahranfänger war und recht hoch eingestuft würde, ist die getroffene Regelung für beide von Vorteil. Ich bleibe im Besitz der eingefahrenen Prozente und der Freund von mir profitiert von dem günstigeren Versicherungsbeitrag. Ich glaube kaum, dass es strafbar ist, einem Freund einen Gefallen zu tun von dem man dann auch noch selber profitiert.
Diese Regelung wurde vertraglich festgehalten und der Freund wurde der Versicherung als Fahrer des Pkws gemeldet. Dies wurde der Sachbearbeiterin Frau E. Schriftlich mitgeteilt und in Kopie wurde der Kaufvertrag des Pkws mit übersandt.
Ich teilte Frau E. auch mit, dass ich beim zuständigen Gericht in Hamburg Privatinsolvenz beantragt habe. Dies belegte ich durch Kopien des Gerichts. Durch den vom Gericht in Hamburg bestellten Insolvenzverwalter wurde meine Finanzielle Situation überprüft.
Hätte ich Vermögen gehabt, wäre dieses Vermögen in die Insolvenzmasse geflossen. Hierdurch würden sich eigentlich weitere Überprüfungen seitens der Sachbearbeiterin Frau E. erübrigen.
Am 15.4.2011 wurde von Frau E. Beim Bundeszentralamt für Steuern ein Kontoabrufverfahren veranlasst. Was wie sich herausstellte gesetzwidrig war. Deshalb reichte ich, diesmal durch einen Anwalt, Klage ein die noch anhängig ist.
Am 25.5.2011 bekam ich von Frau E. wieder ein Schreiben in dem sie mir mitteilte, dass sie herausgefunden hätte, dass meine Frau und ich 18 Bankkonten und Depots hätten. Diese Auskunft entnahm Frau E. den Unterlagen des Bundeszentralamt für Steuern.
Hätte man hier vernünftig und gewissenhaft gearbeitet, hätte man sehr schnell herausgefunden, dass es sich hierbei nur um eine Verwechslung handeln konnte. Aus diesen gesetzlich unzulässigen Auskunftsverfahren wurde der tatsächliche Inhaber dieser Konten geschädigt.
Dieser ist dabei, mit seinen Anwälten und Datenschutzbeauftragten eine Klage vorzubereiten. Wir wurden hingegen von Frau E. aufgefordert unsere gesamten Kontoauszüge rückwirkend von 2003 in Kopie vorzulegen. Zu diesen Kontoauszügen gehören Konten, die 2003 in eine damals durchgeführte Insolvenz gingen.
Rechtlich bliebe abzuklären, für welchen Zeitraum rückwirkend Kontoauszüge von der Arge zur Einsicht angefordert werden dürfen. Weiterhin wurden wir von Frau E. dazu aufgefordert, Kontoauszüge beizubringen unter anderen von Kreditkarten die wir in 2003 besassen die ebenfalls zu den Geschäftsunterlagen und somit zur Insolvenzmasse aus 2003 gehörten.
Dies wurde Frau E. vom damaligen Insolvenzverwalter und der Bank mitgeteilt. Frau E. verlangt ausserdem Kontoauszüge von Pay-Back Karten, für die es keine Kontoauszüge gibt. Pay-Back Karten sind Karten mit denen man Punkte beim einkaufen sammelt. Da Frau E. auf Kontoauszüge bestand die es nicht mehr gab und nicht mehr beizubringen waren, wurde uns am 2.8.2011 die gesamte Leistung gesperrt.
Auf diese Art und Weise züchten sich inkompetente Mitarbeiter der Arge die nächste Generation Obdachlose heran.
Am 10.8.2011 legte ich gegen den Bescheid vom 2.8.2011 Widerspruch ein.
Am 17.8.2011 wurde dem Widerspruch vom 10.8.2011 entsprochen.
Am 17.8.2011 bekam ich dann ein neues Schreiben von Frau E. Indem sie mich aufforderte, ich möge bitte erklären wer der Bekannte/Freund wäre. Ich frage mich, wie viel Rechte hat ein Arbeitsloser Mensch. So wie es aussieht glaubt Frau E. von der Arge Hamburg Wandsbek, Arbeitslosen könne man die Menschenrechte absprechen.
Meines Erachtens geht Frau E. davon aus, dass ein Arbeitsloser bei Unterzeichnung des Wiedereingliederungsvertrags auf all sein Recht verzichtet und für Mitarbeiter der Arge wie Frau E. Vogelfrei ist.
Desweiteren wurde ich von Frau E. aufgefordert Auskunft über Bareinzahlungen die aufs Konto gemacht wurden zu geben. Es ist doch sicherlich jeden von euch schon einmal passiert, dass man Geld vom Konto abgehoben hat, später jedoch feststellten musste, dass noch die ein oder andere Abbuchung vom Konto geht die man vergessen hatte. Und so von dem vorher abgehobenen Geld wieder etwas aufs Konto einzahlen muss. Gerade wenn man so wie wir über ein Guthabenkonto verfügt und nicht ins Minus gehen kann.
Aber dieses muss man erst einmal einer Sachbearbeiterin erklären die so eine Situation nicht verstehen kann oder möchte.
In August 2011 bekam ich ein weiteres Schreiben von der Arge Hamburg Wandsbek, in dem man mich aufgefordert hat, an einem weiteren neunmonatigen Kurs teilzunehmen.
Da ich in der Zwischenzeit schwer erkrankte und bis heute mehrere Operationen und eine Chemotherapie über mich ergehen lassen musste und zwei weitere Operationen noch ausstehen, bin ich bis zum heutigen Tage arbeitsunfähig geschrieben.
Dies ist auch der Grund warum ich der Aufforderung der Arge von August 2011 nicht nachkommen konnte. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegen der Arge bis zum heutigen Tage vor.
Am 31.8.2011 beantragte ich Prozesskostenhilfe, die vom zuständigen Richter abgelehnt wurde.
Am 15.9.2011 bekam ich wiederum ein Schreiben von Frau E. Dieses mal wurde ich aufgefordert zu erklären wie ich das Geld für die zu wenig gezahlte Miete und den PKW-Abstellplatz (der angeblich plötzlich 100 Euro kosten soll), aufbringen würde. Frau E. kann sich aus welchen Gründen auch immer, mag es fehlende Kompetenz oder Menschlichkeit, nicht vorstellen, dass man mit allen Mitteln versucht gesellschaftlich nicht ganz abzurutschen. Und man es versucht zu vermeiden, in einer so genannten Gettowohnung zu enden.
Meine Frau und ich haben nicht unser ganzes Leben gearbeitet um dann im Alter und durch nicht verschuldete Arbeitslosigkeit im sozialen Getto zu enden.
Meine Erklärung für Frau E. war: „Wir sparen uns das fehlende Geld vom Munde ab.“ Das meine ich wörtlich! Das werden aber Menschen wie Frau E. von der Arge Hamburg Wandsbek nicht verstehen.
Am 28.9.2011 bekam ich ein Schreiben von Frau E. indem sie mich aufforderte, ich möge doch meine ausserordentliche Internetpräsenz erklären.
Meine ausserordentliche Internetpräsenz besteht darin, dass ich eine eigene Internetseite habe, wo ich über mein Studium und mein Beruf informiere. Das ist alles.
Ausserdem habe ich bei Bewerbungen immer den Link meiner Webseite mit angegeben, damit sich mein gegenüber ein besseres Bild von mir machen kann. Ich glaube im 21. Jahrhundert ist es nicht unüblich, es zeigt doch nur, dass ich jede Gelegenheit wahrnehme um einen festen Arbeitsplatz zu finden.
Daraus kann Frau E. mir doch keinen Vorwurf machen.
Ca. einen Monat später klingelte es an der Haustür. Beim öffnen stellten sich drei Aussendienstmitarbeiter der Arge vor. Zwei Männer und eine Praktikantin. Sie sagten zu mir, sie hätten den Auftrag von der Arge Hamburg Wandsbek bekommen, nachzuschauen ob ich mit meiner Internetpräsenz Geld verdienen würde.
Ob ihr es glaubt oder nicht, aber da habe ich wirklich gedacht ich bin von Idioten umgeben. Wie bitteschön kann man mit einer Internetseite, die sich ausschliesslich um meine Person, Studiuminformationen sowie Berufsinformationen dreht, im Internet Geld verdienen?
Sogar diese drei Herrschaften waren mehr als verwundert über diesen Auftrag. Wir haben uns dann kurz unterhalten und damit war die Sache erledigt.
Am 8.11.2011 habe ich dann Beschwerde beim Landessozialgericht Hamburg eingereicht, wegen Verweigerung der Prozesskostenhilfe.
An 1.2.2012 wurde das Urteil vom 8.11.2011 aufgehoben und Prozesskostenhilfe bewilligt.
Zu einem letzten persönlichen Gespräch mit Frau E. kam es dennoch. Ich schickte meine Frau zur Anmeldung der Arge vorraus wo sie um einen Termin mit Frau E. bat. Die Dame an der Anmeldung rief bei Frau E. an und fragte ob sie Zeit für meine Frau hätte.
Frau E. fragte die Dame an der Anmeldung ob meine Frau allein wäre, was sie mit Ja Frau… ist alleine beantwortet. Daraufhin erhielt meine Frau dann die Erlaubnis Frau E. aufsuchen zu dürfen.
Ihr könnt euch sicherlich den Gesichtsausdruck von Frau E. vorstellen als sie die Tür öffnete und mich sah. Sie sagte, „Ach Herr… sie sind ja auch da“.
Bei diesem letzten Gespräch mit Frau E. bat ich auch um die Anwesenheit des Vorgesetzten von Frau E. der dann auch umgehend zum Gespräch erschien. Zum Schluss des Gesprächs sagte der Vorgesetzte, dass dann ja alles geklärt wäre und in Ordnung sei.
Das dachte ich zu dem Zeitpunkt auch.
Am 5.3.2012 bekam ich ein Schreiben von Frau E. Dieses Schreiben sollte eine Anhörung sein, in der ich die Bareinzahlungen aufs Konto erklären sollte.
Auf Anraten meines Anwalts habe ich persönlich nicht mehr auf das Schreiben der Arge reagiert. Stattdessen schrieb mein Anwalt zur Arge, kein Kommentar, um Klage einreichen zu können.
Am 21.3.2012 bekam ich dann ein Schreiben, in dem ich aufgefordert wurde, 9444,33 Euro an die Arge Hamburg Wandsbek zu zahlen. Wegen zu viel gezahlter Gelder.
Hiergegen legte der Anwalt Einspruch ein.
Am 22.5.2012 wurde der Einspruch von der Arge abgelehnt.
Am 18.06.2012 habe ich dann Klage beim Sozialgericht Hamburg eingereicht.
Bis heute hatte Frau E. mit Ihren haltlosen Verdächtigungen, Anschuldigungen keinen erfolg. Nun greifen sie zu noch härteren Mitteln.
Frau E. stellte Strafanzeige gegen meine Frau und mich wegen Sozialleistungsbetrug.
Am 25.02.2013 bekam ich erneut ein Schreiben mit der bitte. Weisen Sie nach, wie Sie die Mietdifferenz der zwischen uns bewilligten angemessenen und der tatsächlich anfallenden Miete aufbringen.
Es kann doch nicht sein das eine Sachbearbeiterin der Arge hier mit zweifelhaften Mitteln, Verdächtigungen und Anschuldigungen versucht uns in den Ruin zu treiben.
Aus diesem Grund blieb mir nichts anderes übrig als an die Öffentlichkeit zu gehen.
Ich habe heute am 15.03.2013 meine Geschichte zum Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft geschickt. Ich werde euch natürlich weiter auf den laufenden halten!