Niederösterreich gönnt sich trotz Verbots Wahlkampfkosten-Rückerstattung

Prof. Sickinger: „Es ist schlicht verfassungswidrig.“

- von Presseticker  -

N iederösterreich hat bei der Reform seiner Parteienfinanzierung im Vorjahr – bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit – die Beibehaltung der Wahlkampfkosten-Rückerstattung beschlossen.
Und das, obwohl der Bund nur eine Woche zuvor auf Druck von Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) ein verfassungsrechtliches Verbot dieser Sonderförderung erlassen hatte.

Pröll hatte sich Anfang Mai 2012 in die Reformdebatte zur Parteienfinanzierung eingemischt und vom Bund die Streichung der Wahlkampfkostenrückerstattung gefordert.
„In Niederösterreich werden für den Wahlkampf keine Kosten rückerstattet. Ich habe kein Verständnis dafür, dass es so etwas auf Bundesebene gibt. Das gehört abgestellt“, sagte Pröll damals.

Denn mit Parteienförderung und Wahlkampfkostenerstattung würden „die Steuerzahler zweimal zur Kasse gebeten“.

Niederösterreich

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Am 27. Juni beschloss der Nationalrat das neue Parteiengesetz inklusive Verbot der Wahlkampfkosten-Rückerstattung. Damals wurden Bund und Länder zwar ermächtigt, Parteienförderung auszuschütten.
Aber: „Eine darüber hinausgehende Zuwendung an politische Parteien und wahlwerbende Parteien zur Bestreitung von Wahlwerbungskosten (…) ist unzulässig“, heisst es in der entsprechenden Verfassungsbestimmung.

Trotz dieses verfassungsrechtlichen Verbots und entgegen der Festlegung Prölls beschloss der niederösterreichische Landtag am 06. Juli mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen ein neues Parteiengesetz, das nicht nur die reguläre Parteienförderung von 11,16 Euro je Stimmbürger enthält, sondern auch eine Wahlkampfsubvention von 5,43 Euro pro Wählerstimme (heuer also insgesamt 7,6 Millionen Euro).

Die “Förderung für wahlwerbende Parteien” können alle Parteien beantragen, die bei der Wahl zumindest zwei Prozent der Stimmen erhalten haben. Ausserdem wird die Förderung mit den Beamtengehältern valorisiert.

Für Politikwissenschaftler Prof. Dr. Hubert Sickinger widerspricht diese Doppelförderung – Parteien- und Wahlkampfsubvention – klar dem neuen Parteiengesetz des Bundes.
„Es ist schlicht verfassungswidrig, was da drinnensteht“, so Sickinger.

„Eigentlich hätte eine saubere Lösung darin bestehen müssen, dass man im Landesgesetz ausdrücklich auf die Gemeinden Bezug nimmt“, sagt Prof. Sickinger. Andernfalls drohe die Überschreitung der maximalen Förderhöhe.
Als Vorbild verweist Sickinger auf Oberösterreich. Dort sei ausdrücklich festgelegt worden, dass das Land ab der nächsten Wahl die Parteienförderung der Gemeinden übernehme und dass die Gemeinden keine weiteren Fördermittel ausschütten dürfen.

RF/APA

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