L aut einer Studie des hauseigenen wissenschaftlichen Instituts der Bundesagentur für Arbeit, werden männliche Hartz IV-Bezieher weitaus häufiger mit Sanktionen belegt, als Frauen. Warum das so ist, wird anhand der Studienauswertung nicht deutlich.
Vermutlich aber spielen alte Geschlechterbilder in den Jobcentern eine Rolle.
Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg hat ergeben, dass Männer im Hartz IV-Bezug beinahe doppelt so häufig Leistungskürzungen aufgrund von verhängten Sanktionen erleiden müssen, als Frauen. Demnach werden vor allem Frauen mit Kindern laut der erhobenen Daten „fast nie von den Leistungsträgern sanktioniert“, auch wenn sie einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen, eine Maßnahme oder ein Jobangebot ablehnen.
In Familien, in denen beide Elternteile Hartz IV beziehen, würden sich die Jobcenter meist auf die Männer konzentrieren. Entsprechend häufiger werden dann auch die Männer mit Strafen belegt.
Teilweise „überraschende Daten“
Laut der Studienautoren sei es „überraschend“, dass selbst Single-Frauen ohne Kinder weitaus seltener sanktioniert werden, als Männer in gleicher Lebenssituation.
In dieser Konstellation würden Männer doppelt so häufig mit Leistungskürzungen belegt, als Frauen in gleicher Situation. Warum das so ist, konnten die Autoren Joachim Wolff und Andreas Moczall nicht erklären. Stattdessen mutmaßen sie, dass „die vorliegenden Unterschiede dadurch zustande kommen, dass Männer eher als Frauen nicht mit den Jobcentern kooperieren“.
Diese Hypothese kann aber nicht hinreichend belegt werden und auch die IAB-Arbeitsmarktexperten räumen das ein. Ob antiquierte Rollenverständnisse eine Rolle spielen, kann nur gemutmaßt werden. Fakt ist aber auch, dass „eine geringere Kooperationsbereitschaft“ für Behörden auch dann gilt, wenn Betroffene „Ärger bereiten“, weil sie sich auf unterschiedliche Weise mit „unbequemen Fragen“, Widersprüchen oder Klagen vor den Sozialgerichten zur Wehr setzen.
Junge Menschen werden besonders häufig sanktioniert
Besonders häufig werden junge Erwerbslose mit Sanktionen belegt. Um so älter ein Arbeitslosengeld II-Bezieher ist, um so seltener werden laut IAB Strafen ausgesprochen.
So würden laut der Studie ältere Erwerbslose über dem 50. Lebensjahr im Verhältnis zu den jungen Menschen kaum mit Sanktionen konfrontiert. Dagegen war die Sanktionsquote bei den unter 25jährigen (U25) am Höchsten.
Dass junge Menschen häufiger mit Sanktionen belegt werden, ist politisch gewollt. So müssen die Betroffenen laut SGB II, § 3 Absatz 2 „unverzüglich in Arbeit, Ausbildung oder einer Arbeitsgelegenheit vermittelt“ werden.
Zudem wird eine sogenannte „Eingliederungsvereinbarung innerhalb von 3 Wochen (§ 15, SGB II) geschlossen“. Weil aber häufig nicht auf die Bedürfnisse der jungen Menschen in Sachen Berufs- und Ausbildungsperspektive eingegangen wird, sondern der Vermittlungsdruck hoch ist, werden die Betroffenen besonders häufig und sehr hart (sofortige 100 Prozent-Kürzung) sanktioniert.
Leistungsbezieher mit sog. “Migrationshintergrund” werden insgesamt weniger sanktioniert, als Deutsche. Warum das so ist, mochten die Forscher nicht erklären.