D as Bundessozialgericht (BSG) hält die sogenannte Hartz IV-Reform von 2011 und die damit verbundene Armut verfassungsgemäß. Bei der Neuberechnung der Regelleistungen habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, so die Kasseler Richter.
Geklagt hatte eine Frau aus dem Rhein-Neckar-Kreis und deutlich mehr Geld zum Lebensunterhalt verlangt. Die Klägerin wollte geltend machen, dass die Hartz IV-Regelleistungen auch nach der 2010 vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung noch immer gegen das Grundgesetz verstoßen.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
Wie nicht anders zu erwarten, zeigt sich, dass die Kassler Richter kaum etwas mit den Realitäten der Hartz IV-Armut zu tun haben wollen, da sie sich in anderen Sphären bewegen.
Schon 2006 setzte sich das BSG über die Bedenken der Wohlfahrtsverbände und sozialen Initiativen hinweg und verhielt sich herrschaftskonform. So auch diesmal.
Obwohl entsprechende seriöse Rechtsgutachten vorliegen, die nachweisen, dass der Bedarf anhand der statistischen Grundlage von 2008 um mindestens 150 – 170 Euro unterdeckt ist, erteilen die Kassler Richter der Bundesregierung einen Freibrief für dessen gewollte Armut bei Erwerbslosen.
Anders als das Bundessozialgericht sind wir davon überzeugt, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden werden.
Das Geschachere um die Regelleistungen im Vermittlungsausschuss des letzten Jahres hat deutlich gemacht, dass nur nach Kassenlage entschieden wurde.
Trotz dieser realitätsfernen Entscheidung des Bundessozialgerichts empfehlen wir betroffenen Klägerinnen und Klägern, ihre laufenden Klagen gegen die Regelleistungen durch zuziehen und den Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.