V incent aus Alpe d’Huez in Frankreich fragt: „Ich will zur Europameisterschaft nach Polen fahren. Ich habe gehört, dass es eine Europäische Krankenversicherungskarte gibt, mit der ich in Polen bei einem Unfall die Behandlungskosten nicht tragen müsste.
Wie bekommt man diese Karte und was kostet sie? Vielen Dank für die Antwort.“
Die Antwort von Malgorzata Kurowska, Senior Communication Officer bei Europe Direct:
Nach den EU-Regeln zur sozialen Sicherheit erhalten Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte medizinische Versorgung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens, falls Sie im Gastland einen Unfall haben. Die Karte sollten Sie sich vor der Abreise von ihrer Krankenversicherung ausstellen lassen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bietet Schutz bei kurzen Aufenthalten in jedem der 27 EU-Staaten und in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz – zum Beispiel im Urlaub, bei Dienstreisen oder Studienaufenthalten.
Dies ist keine Zusatzversicherung, sondern ein Versicherungsnachweis für Aufenthalte in einem dieser Länder.
Die Karte kostet nichts und soll von der eigenen Krankenversicherung ausgestellt werden.
In manchen Ländern ist die EKVK in der örtlichen Karte enthalten. In anderen Ländern ist ein separater Antrag erforderlich.
Die Karte befreit einen nicht immer von Zahlungen, sie garantiert nur, dass man im Gastland so behandelt wird die dort Versicherten. Man muss also auch die dort gegebenenfalls fälligen Zuzahlungen leisten.
Wenn Sie für unerwartete Behandlungen im Ausland bezahlen müssen, sollten sie dort die Erstattung beantragen. Wenn das während Ihres Aufenthalts nicht möglich ist, können Sie den Erstattungsantrag auch in dem Land stellen, in dem Sie versichert sind.