Hartz IV: Weniger Leistungen – mehr Sanktionen

Noch nie wurden so wenig Hartz IV-Zahlungen an Bedarfsgemeinschaften entrichtet und derart viele Sanktionen ausgesprochen

- von Presseticker  -

D ie Sanktionen der Jobcenter gegenüber Hartz IV-Beziehern haben erneut massiv zugenommen und erreichen damit einen neuen Rekordstand. Im Gegensatz dazu sind die Leistungszahlungen an Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt trotz höherer Regelleistungen stark gesunken.

Noch nie wurden seit Bestehen der sogenannten “Arbeitsmarktreform” Hartz IV derart viele Leistungskürzungen bei ALG II Beziehern durchgeführt, wie es im letzten Jahr der Fall war.
Das ergeht aus einer internen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach wurden im Jahre 2010 genau 829.375 Sanktionen ausgesprochen, im Jahre 2011 stieg die Anzahl auf 912.377.

Im Durchschnitt wurden den Betroffenen 115,99 Euro monatlich „als Strafe“ gekürzt.

Hartz IV-Sanktionen zielen auf das Leben von Opfern des Kapitalismus

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Die meisten Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen

Die meisten Leistungskürzungen wurden aufgrund von Meldeversäumnissen und Terminverweigerungen verhängt. Hier betrug die Anzahl der Betroffenen laut BA genau 582.253.

Aufgrund von sog. “Pflichtverletzungen” bei den Eingliederungsvereinbarungen wurden 2011 exakt 147.436 Kürzungen verhängt. Wegen der Weigerung oder Fortführung einer Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job, Zeitarbeit, Fortbildung oder Weiterbildung) wurden in 138.312 Fällen Sanktionen durch die Jobcenter ausgesprochen.

Berlin mit den meisten Sanktionierungen

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl wurden in Berlin die Meisten Kürzungen verhängt. Hier lag der Anteil bei 4,4 Prozent.
Beinahe ebenso hoch lag die Quote in Rheinland-Pfalz mit 4,1 Prozent und in Hamburg mit 3,8 Prozent. Das Bundesland mit der geringsten Sanktionsquote war das Land Bremen mit 2,7 Prozent.

Trotz höherer Regelleistungen weniger Geld

Im Dezember 2011 registrierte die BA rund 3,3 Bedarfsgemeinschaften. Im Schnitt wurde pro leistungsberechtigtem Haushalt durchschnittlich 807,29 Euro pro Monat gezahlt.

Laut Statistik wurden noch nie so wenig Zahlungen an Bedarfsgemeinschaften entrichtet seit Einführung von Hartz IV. Im Vorjahreszeitraum (Dezember 2010) lag die Summe trotz niedrigeren Regelleistungen noch bei 839,69 Euro und im Jahre 2006 sogar bei 870,26 Euro je Bedarfsgemeinschaft.

Interne Vorgaben zur Quotenerfüllung

In den letzten Jahren ist die Sanktionsquote immer weiter angestiegen. Das liegt nicht etwa daran, dass mehr „Vergehen“ begangen wurden, sondern weil die BA die Jobcenter-Mitarbeiter dazu anhält, „konsequent durchzugreifen“, auch wenn nur Bagatell-Vergehen vorliegen.

Es existieren zudem interne Berichte, nachdem sogenannte Sankionsquoten den Sachbearbeitern vorgeben werden.
Jeder Jobcenter-Mitarbeiter ist dazu angehalten, bestimmte Quoten umzusetzen. Diese Quotenvorgaben werden zwar nicht öffentlich kommuniziert, werden aber von leitenden Behördenmitarbeitern bestätigt.

So wird im Zweifelsfall immer gegen den Betroffenen entschieden. Schliesslich können so auch Ausgaben auf Kosten der Leidtragenden gespart werden, wie die gesunkenen Zahlungen an Bedarfsgemeinschaften zeigen.

Weniger Betrugsfälle

Indirekt gibt das auch ein Sprecher der BA zu. Denn er weist Medienberichte in diesem Zusammenhang zurück, die von „mehr Betrugsfällen“ plakativ berichten.

„Die reinen Missbrauchsfälle und Betrugsfälle steigen nicht an. Wir haben überwiegend Meldeversäumnisse, das hängt auch mit der guten konjunkturellen Entwicklung zusammen“, sagte der Sprecher.

Denn die reinen Missbrauchsfälle, also in jenen Fällen, wenn Antragsteller trotz einer nicht gemeldeten Jobtätigkeit Hartz IV-Leistungen bezieht, sind deutlich zurück gegangen.
Die BA leitete im vergangenen Jahr rund 177.500 Straf- und Bußgeldverfahren aufgrund von Betrug beim Arbeitslosengeld II ein. Das sind knapp 22 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

RF/gegen-hartz.de

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