W eil das Jobcenter Speyer die Zahlung der Hartz IV-Leistungen eingestellte, befindet sich ein 52jähriger Mann im Hungerstreik. Er verweigert die Nahrungsaufnahme, um auf seine schlimme Situation aufmerksam zu machen.
Bereits einige Male war das Jobcenter Speyer in den Schlagzeilen. Im Jahre 2007 verhungerte ein 20jähriger Mann, weil die Behörde die Leistungen per Sanktionen auf Null kürzte.
Nun wurden einem Hartz IV-Bezieher aus Speyer die kompletten Leistungen zum Lebensunterhalt gestrichen. Michael E. hat angekündigt nunmehr in einen Hungerstreik zu treten, um auf seine verzweifelte Lage aufmerksam zu machen.
Seit über einem Jahr hat der Betroffene ein Zimmer in seiner Wohnung untervermietet. Dies hat er auch der Behörde ordnungsgemäß mitgeteilt. Um zu beweisen, dass keine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt, legte Michael E. den Mietvertrag inklusive der Erlaubnis des Vermieters ein Zimmer untervermieten zu dürfen, dem Amt vor.
Zudem erbrachte der Betroffene einen Nachweis, dass beide Bewohner über getrennte Konten verfügen. Bislang war das alles kein Problem. Als jedoch die vormals selbstständig tätige Untervermieterin im März diesen Jahres Hartz IV beantragen musste, wurden dem Mann die kompletten Leistungen gestrichen.
Nunmehr unterstellte die Behörde Beiden ein Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft.
Im Zuge dessen unterstellte das Jobcenter eine sog. “Verletzung der Mitwirkungspflicht” und kürzte die ALG-II-Leistungen vollständig um 100 Prozent.
Jobcenter missachtet Grundrechte
Um seine Persönlichkeitsrechte zu wahren, hatte der Mann einen Hausbesuch des sogenannten Bedarfsermittlungsdienst des Jobcenters nicht geduldet. Eine Weigerung des Zutritts der Wohnung ist in keinem Falle strafbar, solange kein Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft vorliegt.
Die Verletzbarkeit der Wohnung war bereits regelmäßig Gegenstand von Klagen vor den Sozialgerichten, die immer wieder den Klägern Recht gaben. Dennoch drohen Jobcenter nicht nur in Speyer immer wieder Leistungskürzungen an, wenn der Zutritt in die Wohnung den Spionen der Behörden verwehrt bleibt.
Gegenüber der regionalen Zeitung Rheinpfalz gab der Bereichsleiter des Jobcenters zu, dass ihm „die Rechtslage bekannt“ sei. Allerdings wolle die Behörde keine Angaben zu dem Fall machen, solange keine schriftliche Einwilligung des Betroffenen vorläge.
Generell müsse das Jobcenter klären, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, bei der Lebenspartner für einander einstehen müssen. Wenn der “Kunde” nicht mitwirke, was sein gutes Rechts ist, so der Bereichsleiter, entbinde dies die Behörde nicht von der Aufgabe „die Sachlage“ zu klären.
Mit anderen Worten wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Jobcenter gebrochen, indem einfach die Sozialleistungen eingestellt werden, solange der Zutritt zur Wohnung verwehrt bleibt.
Offensichtlich gelten elementare Rechte, die im Grundgesetz verankert sind, nach Ansicht der Behörden nicht für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Michael E. hat nun eine einstweilige Anordnung auf Weiterbewilligung der ALG II- Leistungen beim zuständigen Sozialgericht eingereicht. Bis es zu einer Entscheidung kommt, können bis zu drei Wochen vergehen, wie das Gericht ihm mitteilte.
Bis dahin habe er aber keine Lebensmittel mehr und die Wohnung könnte dann auch schon verloren sein.
„Ich werde behandelt wie der letzte Dreck. Ich habe 25 Jahre auf dem Bau gearbeitet, was ich jetzt nach drei Bandscheibenvorfällen nicht mehr kann.“
In seiner Not hat sich der Betroffene bereits an die Bürgermeisterin Monika Kabs gewandt. Konkrete Hilfen konnte er aber auch dort nicht bekommen.
So bleibt nur noch als letztes „Mittel der politische Hungerstreik“. Seit gestern nimmt Michael E. keine Nahrung mehr zu sich.
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