f acebook ändert erneut die Nutzungsbedingungen. Die Landesdatenschützer der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg berichten u.a., den Nutzern des sozialen Netzwerks werde damit die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob Updates installiert werden oder nicht.
Zudem wird die Übermittlung von Daten zwischen Nutzern von Anwendungen/Programmen offenbar erleichtert. Wer facebook weiterhin nutzt, erklärt sich damit automatisch einverstanden mit den Änderungen.
facebook hat die Änderungen im Kleingedruckten seit dem 15. März 2012 zur Diskussion gestellt, die Frist endet heute. Thilo Weichert, Landesdatenschützer aus Schleswig-Holstein, sagte:
„Die Datenverwendungsrichtlinien sind weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar. Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitert vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen.“
Stattdessen lege facebook „ein weiteres, sehr plump formuliertes Regelwerk“ vor, das die Abläufe der automatisierten Datenverarbeitung des sozialen Netzwerks weiter verdunkle.
Es sollte sich langsam durchsetzen, dass seriöse deutsche Anbieter mit derart windigen Angeboten nicht zusammenarbeiten, betonte Weichert.
In den Änderungen heisst es u.a.: „Deine weitere Nutzung von facebook nach Änderungen an unseren Bedingungen bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen.
Wenn du oder andere Nutzer, die deine Inhalte und Informationen sehen können, eine Anwendung verwenden, werden deine Inhalte und Informationen an die Anwendung übermittelt.“
Neu ist hier die Erweiterung auf „andere Nutzer“, die durch Verwendung einer Anwendung anscheinend schon eine Übermittlung der eigenen Daten auslösen können.
„Wenn du unsere Software herunterlädst, wie bspw. ein eigenständiges Softwareprodukt oder ein Browser-Plugin, stimmst du zu, dass die Software von Zeit zu Zeit Neuerungen, Aktualisierungen und zusätzliche Funktionen von uns herunterlädt, um die Software zu verbessern beziehungsweise weiterzuentwickeln.“
Den Nutzenden wird damit die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob ein Update installiert werden soll oder nicht.
Eine weitere Formulierung im Kleingedruckten besteht schon länger und besagt: „Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen.“
Dies widerspricht laut Datenschützer Thilo Weichert eindeutig dem Telemediengesetz.
Hamburgs Landesdatenschützer Johannes Caspar betonte, beide Datenschutzstellen „haben durch technische Untersuchungen problematisiert, dass ein umfassendes Nutzertracking von angemeldeten und nicht angemeldeten Nutzerinnen und Nutzern erfolgt“.
Dazu gibt es aber keine Richtlinien.