D ie Verbraucherorganisation foodwatch hat beim Landgericht Hamburg Unterlassungsklage gegen den Nahrungsmittelkonzern Unilever eingereicht. foodwatch will verhindern, dass das Unternehmen bedenkliche Risiken und Nebenwirkungen seiner cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ verschleiert.
Unilever behauptet unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers in einer Pressemitteilung sowie in einem Antwortschreiben an Unterzeichner einer foodwatch-Protestaktion auf
→ abgespeist.de, es gebe bei Becel pro.activ „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen.
Dabei sind die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine unter Experten höchst umstritten. Sie stehen im Verdacht, genau das zu verursachen, was sie eigentlich verhindern sollen: nämlich Ablagerungen in Gefäßen und ein erhöhtes Risiko für Herzkrankheiten.
„Die Behauptung, es gebe keine Hinweise auf Nebenwirkungen, ist absolut haltlos“, kritisiert Oliver Huizinga von foodwatch. „Unilever ignoriert bewusst den aktuellen Stand der Wissenschaft, getreu dem bekannten Pippi-Langstrumpf-Motto: ‚Ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt‘. Kritische wissenschaftliche Stimmen und ernst zu nehmende Hinweise auf Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Pflanzensterinen blendet der Konzern einfach aus.“
Dabei warnen sogar das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA ausdrücklich davor, dass gesunde Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel Produkte mit Pflanzensterinen zu sich nehmen.
Mehr noch: Selbst für Menschen mit erhöhten Cholesterinwerten ist die Unbedenklichkeit der Produkte fraglich. So kommen die europäischen Dachgesellschaften für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in ihren jüngst verabschiedeten Leitlinien zu folgendem Urteil: „Um die Sicherheit von Lebensmitteln mit Pflanzensterinzusatz bei regelmäßiger Einnahme zu garantieren, sind (…) Langzeitstudien nötig.“
Das Bundesinstitut für Risikobewertung schlägt aufgrund der Fülle an neuen Studien vor, dass die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde die Sache neu aufrollt.
Im November hatte foodwatch mit einer eMail-Aktion auf abgespeist.de Unilever aufgefordert, Becel pro.activ nicht mehr frei zugänglich im Supermarkt zu verkaufen.
Stattdessen solle der Konzern ein Zulassungsverfahren als Medikament anstrengen, damit die nach dem Arzneimittelrecht zuständigen Behörden den gesundheitlichen Nutzen sowie die Risiken und Nebenwirkungen beurteilen könnten.
Mehr als 15.000 Verbraucher unterzeichneten bisher den Aufruf an den Lebensmittel-Multi.
Auf die Kritik reagierte Unilever mit einem Schreiben, in dem der Konzern die angebliche Unbedenklichkeit von Becel pro.activ beteuert. Man stehe „im ständigen Austausch mit führenden Herz-Kreislaufspezialisten, um immer auf dem aktuellsten Forschungsstand zu sein“, heisst es von Unilever.
Als Beleg führt das Unternehmen zwei Professoren ins Feld: Prof. Eberhard Windler von der Universität Hamburg lobt den “Wirkmechanismus” von Lebensmitteln, denen Pflanzensterine zugesetzt wurden.
Und Prof. Hans-Ulrich Klör von der Universität Giessen bestätigt: „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist.“
Wegen der letztgenannten Aussage versandte foodwatch am 30. November 2011 eine Abmahnung an Unilever und forderte das Unternehmen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Dies lehnte das Unternehmen ab.
Da Unilever weiterhin behauptet, es gebe „keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen durch Pflanzensterine, hat foodwatch nunmehr Klage eingereicht.
Die Klage trägt das Aktenzeichen 324 O 64/12 – LandGericht Hamburg.
Eine ausführliche Zusammenstellung zahlreicher Belege und Studien, die sich kritisch zu Pflanzensterinen äussern, hat foodwatch zusammengestellt unter:
→ abgespeist.de/becel_proactiv/quellen