E ine US-Bürgerin soll in einem Verfahren die Festplatte ihres Computers entschlüsseln. Ihre Weigerung, die mit der Schutzsoftware PGP gesicherten Daten offenzulegen, stelle laut Justiz eine Missachtung dar.
Das Gericht hat am Montag geurteilt, dass die Beschuldigte in einem Strafrechtsverfahren ihre Festplatte entschlüsseln muss.
Das hat USA-Bundesrichter Robert Blackburn aus dem US-Bundesstaat Colorado gegen die in Peyton ansässige Ramona F. angeordnet. Öffnet Frau F. nicht bis zum 21. Februar 2012 die PGP-Verschlüsselung ihres Computers bzw. des Datenträgers, mache sie sich der “Missachtung des Gerichts” schuldig.
Die Verschlüsselung ihrer Daten sei angeblich nicht durch den sog. “5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten” gedeckt, der sicherstellt, dass nach dem Auskunftsverweigerungsrecht niemand in einem Strafverfahren gegen sich selbst aussagen muss.
Dieser Rechtsgrundsatz galt bislang auch als internationaler juristischer Standard.
„Ich meine und schlussfolgere, dass der 5. Zusatzartikel nicht den unverschlüsselten Inhalt eines Computers betrifft“, so Blackburn in der zehnseitigen Urteilsbegründung.
Dies sei gedeckt durch den “All Writs Act” von 1789, der Gerichten weitreichende Befugnisse zum Erlass einstweiliger Verfügungen gewährt, beispielsweise zur Anordnung des Abhörens von Telephongesprächen durch Telekommunikationskonzerne.
Frau F. hat bisher abgelehnt, ihr Passwort zur Freigabe der geschützten Festplatte einzugeben. Der Laptop-Computer wurde 2010 bei einer Durchsuchung in ihrem Schlafzimmer gefunden und beschlagnahmt.
Anwalt Phil Dubois aus Colorado Springs, der bereits den PGP-Entwickler Phil Zimmermann verteidigt hatte, vertritt auch Frau F.
„Ich hoffe, ich kann die Aussetzung der Vollstreckung dieser Anordnung erreichen“, um sie vor ein Berufungsgericht zu bringen, sagte Dubois.
Es handele sich um eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung. Seine Mandantin sei möglicherweise aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, die Entschlüsselung vorzunehmen.