Z u Beginn des Jahres 2012 wurde der Hartz IV Eckregelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um zehn Euro, also auf 374 Euro angehoben. Die Regelsätze für zusammenwohnende Paare und Eheleute um neun (337 Euro) und der für Kleinkinder um vier auf 219 Euro.
Die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche wurden von den Erhöhungen ausgespart, da diese angeblich schon bei den Hartz IV Reformen Anfang 2011 hätte niedriger ausfallen müssen.
Preissteigerungen höher als Hartz IV Anpassungen
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) begründete die neuerliche Anpassung mit den Erhöhungen der Lebenshaltungskosten in Deutschland. Doch in Wahrheit wird noch nicht einmal die Teuerungsrate ausgeglichen. Laut Berechnungen des statischen Bundesamtes in Wiesbaden haben sich die Lebenshaltungskosten seit Beginn der sogenannten Arbeitsmarktreform Hartz IV (2005-2011) um 14,1 Prozent erhöht.
In diesem Zeitraum ist der ALG-II-Eckregelsatz von 345 auf 364 Euro gestiegen. Dies bedeutet umgerechnet eine Erhöhung um 5,5 Prozent und entspricht nur 40 Prozent der berechneten Preissteigerungen im Bereich der Lebenshaltungskosten.
Inflationsrate gibt verfälschte Daten wieder
Erschwerend kommt hinzu, dass die im Durchschnitt berechnete Inflationsrate verfälschte Daten wiedergibt. Denn Arbeitnehmer, Erwerbslose oder Rentner sind weitaus höheren Preissteigerungen ausgesetzt, als Besserverdiener. So sind die Preise für Massengüter und Nahrungsmittel seitdem um 18,9 Prozent gestiegen.
Vergleicht man nun die realen Preissteigerungen für die unteren Einkommensgruppen, so deckten die Hartz IV-Erhöhungen nur um 29 Prozent ab.
Erwerbslose auf der Montagsdemonstration in Hamburg forderten daher einen “Bildungsgutschein Rechnen” für Arbeitsministerin von der Leyen. “Die faktische Senkung der Regelleistungen ist politisch motiviert”, erklärte hingegen Sebastian Bertram. “Selbst reale Hartz IV Kürzungen werden in der Öffentlichkeit als Wohltaten seitens der Bundesregierung verkauft.”