D urch die stark einschränkenden Vorschriften der Bundesregierung erhielten Hartz-IV-Bezieher 2011 weniger Eingliederungszuschüsse, finanzielle Unterstützung für die Selbständigkeit und Geld für Weiterbildungen als im Vorjahr. Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte gegenüber der Frankfurter Rundschau (FR), dass im Dezember 30 Prozent weniger Menschen gefördert worden wären, obwohl die Zahl der erwerbslosen Hartz-IV-Empfänger nur um 4,6 Prozent gesunken sei.
2011 weniger Hartz-IV-Bezieher gefördert
Im letzten Jahr erhielten Arbeitslosengeld II-Bezieher (ALG II) viel seltener Eingliederungszuschüsse, Weiterbildungen oder finanzielle Hilfen für die Selbständigkeit. Laut Adamy wurden im Dezember nur noch 507.000 Menschen gefördert.
Dies gab der Arbeitsmarkexperte gegenüber der FR an. Einen Beschäftigungszuschuss erhielten lediglich 2600 Menschen. Das seien etwa 60 Prozent weniger als im vorherigen Jahr, obwohl dieses Instrument sinnvoll sei, erläutert der Fachmann kritisch.
Beschäftigungszuschuss eröffnet Langzeitarbeitslosen wieder Perspektive auf dem Arbeitsmarkt
Mit dem Beschäftigungszuschuss sollen die Chancen für Langzeitarbeitslose, einen regulären Job zu finden, deutlich erhöht werden, denn ohne die Unterstützung besteht für sie kaum noch die Möglichkeit einer Anstellung. Arbeitgeber können den sogenannten Beschäftigungszuschuss von bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Entgelts erhalten.
Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem die Einstellung von Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungseinschränkungen, die voraussichtlich ohne die Förderung in den nächsten 24 Monaten nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Notfalls ist es auch möglich, die Förderung zu verlängern, erläutert Adamy gegenüber der FR. Auf diesem Weg kann Langzeitarbeitslosen eine längerfristige Perspektive auf dem Arbeitsmark geschaffen werden. Dies begrüßt der DGB, da die Arbeit darüber hinaus nach Tarif bezahlt wird.
Am falschen Ende gespart
2011 lag das Budget für Eingliederungsleistungen bei rund 6,6 Milliarden Euro. Im vorherigen Jahr konnten die Jobcenter und Optionskommunen rund 5,3 Milliarden Euro dafür ausgeben. Laut Adamy wurden jedoch selbst diese geringen Mittel nicht ausgeschöpft. Zwischen 400 und 500 Millionen Euro sollen noch übrig sein.
Grund dafür seien die stark eingeschränkten Vorschriften der Bundesregierung bei der Vergabe des Beschäftigungszuschusses. Hinzu kommt, dass ein Teil der Mittel erst im Herbst bereitgestellt wurde, so dass das Geld nicht mehr genutzt werden konnte.
Der DGB-Arbeitsmarkexperte fordert nun, dass die Überschüsse nicht an den Bundeshaushalt zurückfließen dürfen um dort “unterzugehen”, sondern in diesem Jahr Hartz-IV-Betroffenen zugute kommen.
Das Geld könnte für die Qualifikation der ALG II-Bezieher eingesetzt werden, da mehr als die Hälfte von ihnen keine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Laut DGB sollte ein Sonderprogramm für die berufliche Weiterbildung im Hartz-IV-System aufgebaut werden. Bereits in der Arbeitslosenversicherung hätte sich ein solches Programm bewährt.