M it zahlreichen Tricks wird die Arbeitslosenstatistik geschönt, um vermeintlich gute Ergebnisse der Öffentlichkeit zu präsentieren. Neu ist folgende aufgeflogene Trickserei: Wer über 58 Jahre alt ist und länger als zwölf Monate Hartz IV bezieht, wird nicht mehr in der regulären Arbeitslosenstatistik erfasst.
Bereits bei der damaligen sogenannten 58-Regelung wurden Erwerbslose aus den offiziellen Arbeitszahlen gestrichen. Das ergeht aus einer kleiner Anfrage der Grünen an die Bundesregierung.
Ältere Hartz IV Bezieher werden statistisch bereinigt
Mehr als 100.000 ältere Hartz IV Bezieher tauchen nicht in der öffentlich zugänglichen Arbeitslosenstatistik auf. Eine “Sonderregelung”, die bereist seit 2008 besteht, wurde von der damaligen Koalition aus Union und SPD eingeführt.
Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an das Bundesarbeitsministerium durch die Bundestagsfraktion Bündnis/ Die Grünen, die der “gegen-hartz.de” Redaktion vorliegt. Demnach werden Arbeitslose über dem 58. Lebensjahr aus der Statistik gelöscht, wenn sie mindestens zwölf Monate das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen und bislang “kein Arbeitsangebot erhielten”.
Im November diesen Jahres waren laut Bundesarbeitsministerium rund 105.000 Menschen in dieser Situation. Würden die Betroffenen mit in die Statistik einrechnet, ergäbe sich eine Erwerbslosenquote der 55- bis 64-Jährigen von 9,7 und nicht der bisher propagierten 8,0 Prozent. Zudem räumte die Regierung ein, dass die Anzahl der Betroffenen noch nie so hoch war, wie es heute der Fall ist.
Grüne werfen Täuschung vor
Angesichts der geschönten Zahlen werfen die Grünen der schwarz-gelben Bundesregierung vor, bewusst vor der Einführung der Rente mit 67 Jahren zu täuschen. Die Arbeitsmarktexpertin der Grünen, Brigitte Pothmer forderte daher, bei der Statistik nicht mehr zu tricksen, sondern eine “ehrliche Arbeitslosenstatistik” zu führen, damit die wirklichen Probleme nicht mehr verschleiert werden.
Ältere Menschen dürften nicht aus dem Blickfeld der Politik geraten, nur weil sie nicht mehr statisch erfasst werden, sagte die Politikerin.
Das Bundesarbeitsministerium wies die Kritik zurück. Ein Sprecher des Ministeriums verwies darauf, dass bereits früher gewisse Personengruppen nicht mehr erfasst wurden. So wurden Arbeitslose, die die 58er Regelung in Anspruch nahmen, bereits damals statistisch nicht mehr erfasst.
Betroffene erklärten gegenüber den Behörden, dass sie nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Nach eigenen Bekunden “läuft diese Regelung derzeit langsam aus”. Daneben werden Hartz IV Bezieher, die Fortbildungsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs ausüben, ebenfalls nicht statistisch erfasst.