I n hessischen Optionskommunen werden Leistungsbezieher/innen nach dem SGB II rechtlich benachteiligt. Da Hessen kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz besitzt, müssen Optionskommunen ihre Dienstanweisungen nicht herausgeben.
Alle Betroffenen die von der Bundesagentur bzw. von einer gemischten Verwaltung betreut werden, unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
Dies ist besonders bedauerlich, da nach § 6b des SGB II alle Behörden die Aufgaben aus dem SGB II übernehmen, bei Rechten und Pflichten der BA gleichgestellt sind. Eine Petition, eingereicht von Wolfgang Lörcher, Vorsitzender der Erwerbsloseninitiative Fulda, möchte diesen Missstand beenden.
Im Namen aller Betroffenen und der im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlung, bittet die Erwerbsloseninitiative deshalb um ihre Mitzeichnung. Die Petition finden Sie hier:
→ Erwerbsloseninitiative Fulda