Änderungen zur Netzneutralität erforderlich, aber nicht hinreichend

Zahlungskräftige Unternehmen könnten für Wettbewerbsvorteile auf kostenpflichtige Spezialdienste ausweichen

- von Presseticker  -

H eute hat das sog. EU-Parlament über die Zukunft der Netzneutralität in Europa entschieden. In der Abstimmung über die von der Kommissarin Neelie Kroes vorgelegten Telekommunikationsverordnung verabschiedeten die Abgeordneten wichtige Änderungen am bisherigen Entwurfstext und beseitigten damit einige der schlimmsten Bedrohungen für ein freies und offenes Internet.

Schlupflöcher für dessen Umbau in ein Zwei-Klassen-Netz verbleiben jedoch nach wie vor.

„Wir freuen uns, dass das EU-Parlament einige wichtige Schritte zur Sicherung der Netzneutralität unternommen hat. Die heute beschlossenen Änderungen waren dringend erforderlich, um die Zukunft des freien und offenen Internet zu sichern, sie sind dafür aber keineswegs hinreichend.
Der Verordnungstext enthält weiterhin Lücken, die den Telekommunikationsunternehmen die Auslagerung von beliebten Online-Inhalten auf kostenpflichtige Spezialdienste erlauben“
, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Internet - Technologie des 21. Jahrhunderts

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Während erfreulicherweise die Stellung von Verbrauchern durch die Einräumung eines Rechts auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang gestärkt wurde und auch die Hintertür für Netzsperren aus dem Verordnungstext verschwunden ist, bleibt vor allem die Definition der Spezialdienste problematisch.

Zwar verbietet die Verordnung Drosselungen oder Blockaden des Datenverkehrs im offenen Internet zugunsten von Spezialdiensten, allerdings lässt sie offen, welche Anwendungen und Inhalte überhaupt als Spezialdienst angeboten werden dürfen.
Eine Grenze zieht die Verordnung nur insoweit, als dass ein Spezialdienst „als Substitut für einen Internetzugangsdienst weder vermarktet wird noch genutzt werden kann“.

Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, regelt die Verordnung nicht. Ferner wird ein Internetzugangsdienst definiert als „öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienst, der […] eine Anbindung an das Internet und somit Verbindungen zwischen nahezu allen Abschlusspunkten des Internet bietet“.
Indem die Verordnung nur den Ersatz des Internetzugangs insgesamt, nicht hingegen den Ersatz einzelner über das Internet zugänglicher Inhalte durch Spezialdienste ausschliesst, wird es ermöglicht, beliebte Online-Dienste wie etwa Plattformen für Video- und Musikstreaming aus dem offenen Internet auszugliedern und auf kostenpflichtige Spezialdienste auszulagern.

Alexander Sander: „Für eine nachhaltige Sicherung der Netzneutralität muss der Zerschlagung des Internet in ein Zwei-Klassen-Netz wirksam ein Riegel vorgeschoben werden.
Dabei wird das heute verabschiedete Verbot von Drosselungen zugunsten von Spezialdiensten wenig nützen, wenn in naher Zukunft die Bandbreiten knapper werden. Dann könnte es auch ohne Drosselungen zu Verlangsamungen des Datenverkehrs im offenen Internet kommen.

Zahlungskräftige Online-Dienste könnten dann auf kostenpflichtige Spezialdienste ausweichen, um sich gegenüber weniger finanzstarken Konkurrenten Wettbewerbsvorteile zu erkaufen.
Die Gefahren für Verbraucherschutz, Grundrechte und Innovation, welche durch Beeinträchtigungen der Netzneutralität verursacht werden, haben die Parlamentarier heute daher leider keineswegs effektiv gebannt.

Wir werden uns daher nun dafür einsetzen, dass der Ministerrat die bisherigen Errungenschaften für die Netzneutralität aufrecht erhält und die verbleibenden Versäumnisse beseitigt.“

RF/digitalegesellschaft.de

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