E in Mailänder Gericht hat heute den früheren italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi in zweiter Instanz wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Drei Jahre davon werden Berlusconi unter Berufung auf ein Gesetz zur Strafermäßigung von 2006 erlassen.
Berlusconi darf ausserdem fünf Jahre lang keine öffentlichen Ämter übernehmen. Die Richter verwarfen die Berufung und bestätigten den Spruch der Vorinstanz.
Diese hatte es als erwiesen angesehen, dass Berlusconi über Scheinfirmen in Steueroasen Filmrechte erstanden und zu völlig überhöhten Preisen an seinen Mediaset-Konzern weiterverkauft hatte.
Teile der dabei angefallenen Gewinne habe er in schwarze Kassen gesteckt und zur Bestechung genutzt.
Das Urteil ist erst rechtskräftig wenn der Kassastionsgerichtshof als letzte Instanz den Fall behandelt hat. Sollte dies nicht innerhalb der nächsten 12 Monate geschehen, tritt die absolute Verjährung ein.