D er Internetsuchdienst Google muss in Deutschland automatische Suchvorschläge löschen, wenn sie die Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzen.
Das entschied am Dienstag das sog. Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht gab damit einem Unternehmer recht, dessen Name bisher automatisch um die Begriffe “Scientology” und “Betrug” ergänzt wurde.